Macht sich der Fahrlehrer strafbar?
Macht sich der Fahrlehrer strafbar wenn er mit einer Fahrschülerin(16) weiterhin fährt obwohl sie ihre praktische Prüfung längst bestanden hat? Er macht quasi ''Fahrstunden'' mit ihr ,weil keine Ahnung warum, und er macht es kostenlos. Darf das der Fahrlehrer überhaupt weil sie ja ihren Schein theoretisch schon hat und er keine Begleitperson ist?
8 Antworten
Erstmal halblang jetzt!! Es gibt in dieser Welt nicht nur schlechte Menschen. Mein Fahrlehrer (der jetzt nicht mehr mein Fahrlehrer ist sondern ein netter bekannter, da ich bestanden habe) ist auch super nett und hilft seinen Fahrschülern und Ex-Fahrschülern wo es geht. Nur weil es ab und zu Fahrlehrer gibt, welche die Aufmerksamkeit von Fahrschülerinnen ausnutzen, heisst es nicht, das jeder so ist. Wenn man mit jemandem super auskam, hilft man auch gerne mal unentgeltlich. Solange es nur Fahrstunden sind, spricht doch nichts dagegen und wenn schon, es handelt sich hier sicherlich um halbwegs erwachsene Leute. Wenn es nicht mehr seine Fahrschülerin ist und er somit nicht mehr ihr Lehrer, liegen keinerlei straffällige Vorkommnisse vor. Nur weil er einmal ihr "Lehrer" war, heisst es nicht, dass sie sich nach der Fahrausbildung aus dem Weg gehen müssen. Manchmal entstehen auch nette Bekanntschaften. Ist doch super wenn man sich versteht :) Lieber Gruss ;P
Er macht quasi ''Fahrstunden'' mit ihr ,weil keine Ahnung warum, und er macht es kostenlos.
Das ist sehr lobenswert und nicht strafbar.
Scheinbar will er ihr noch etwas Fahrpraxis vermitteln.
Wollen wir hoffen, dass er keine persönlichen Gründe / Absichten hat.
Ich würde mir schon Gedanken machen, warum ein Fahrlehrer das kostenlos macht? Die Regel ist das nicht. Vielleicht erwartet er ja ein Entgegenkommen von dem Mädchen - in welcher Form auch immer.
Ein Fahrlehrer will/muss schließlich Geld verdienen und hat keine Zeit, umsonst zu arbeiten. Deshalb würde ich da mal genauer hinschauen!
Naja,das ist seine Sache wenn er seine private Zeit dafür nutzt,kein Geld nimmt und die Fahrschülerin einverstanden ist.Strafbar ist es keinenfalls.
Aber höchst fragwürdig!!
Er kann fahren mit wehm er will. Und wenn er es kostenlos macht... naja wieso nicht.. ist ja sein geld das er nicht bekommt. Es gibt ja kein gesetz das besagt,dass man fürs fahren geld bekommen MUSS xD
Was für ein Schwachsinn...