Autofahren üben in der Freizeit ohne Schein?
Ist autofahren üben auf einem Parkplatz bzw Übungsplatz wo keine Autos sind strafbar, oder darf ich das mit einer Begleitperson in der Freizeit?
10 Antworten
Auch ein Parkplatz gehört zum öffentlichen Straßenverkehr.
Auf einem Privatgelände müsste es hingegen möglich sein. Natürlich machst du dich aber auch strafbar, wenn du das Privatgelände ohne Erlaubnis betrittst. Soll heißen: Solange deine Eltern nicht gerade eine LKW-Firma besitzen, wirst du da nicht ohne strafbare Handlungen hinweg kommen. Besser aber so als wenn du ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wirst. Da gibt es kein Pardon und eine Reihe von Gefährdungen, die sich in der Anzeige wieder finden. Dann darfst du den Führerschein erst später machen und und und. Da würde ich also die Finger von lassen.
Auf einem Parkplatz ist es strafbar, da öffentlicher Raum. Auf einem Privatgelände geht das. Besser ist ein Verkehrsübungsplatz.
Auch auf einem verlassenen Feldweg ist es nicht erlaubt, aber dort erwischt zu werden , relativ gering.
Ich habe mit meinem Sohn auf einem großen und übersichtlichen Parkplatz (Einkaufszentrum) am Sonntag geübt. Einfach nur, dass er Gefühl fürs Lenken, Bremsen, Anfahren (Kuppeln).... bekommt und mal den Blinker setzt und so.
Polizei hätten wir lange vorher gesehen und entsprechend reagieren können.
auf einen öffentlichen Parkplatz ist das Fahren ohne Schein strafbar. Aber auf ein Verkehrsübungsplatz ist es zulässig. Dazu ist schließlich der Platz da.
Auto fahren üben ohne Fahrlehrer der das einweist ist völlig sinnlos
und bringt auch gar nichts nur viele und sehr große Nachteile später bei der Fahrschule den dann darf der Fahrlehrer den riesen Mist den man sich da angeeignet hat wieder ganz austreiben
und das geht nur über zig Übungsstunden zusätzlich egal wo und egal mit wen und außerhalb befriederten Eigentum ( Grundstück) ist das ohne Schein so wie so verboten da kommt dann lange Sperrzeit auch dich zu 3-5 Jahre min. wen man den Schein machen will den die Zeit beginnt erst wen man den Antag auf Füherschein stellt so würde die Sperrzeit sinnlos verpuffen mit 15-16 .
hab alle gesetzlicheb fahrstunden schon und hab auch die L Tafel gemacht wollte nur fragen ob das grundsätzlich zum einparken üben usw erlaubt ist, nicht dass ich dann noch ne strafe kassiere danke trotzdem. lg