Führerscheinprüfung mit 17 bestanden darf man nach Hause fahren?
Hallo,
Nach bestandener Führerscheinprüfung (B ab 17) ist es oft so, dass Fahrlehrer den Schüler nach Hause bringen. Dürfte der Schüler das Fahrschulauto nach der Prüfung fahren (mit Begleitung des Fahrlehrers natürlich)? Streng genommen doch nicht, da der Fürherschein ab 17 ja nur mit Begleitpersonen wie z.b Eltern legitim ist. Irre ich mich hier und gibt es dabei Ausnahmeregelungen?
Liebe Grüße
6 Antworten
Nein es geht nicht, weil er dann eben nicht mehr als dein Fahrlehrer gilt. Du hättest natürlich ihn als Begleitperson eintragen können, aber da dass keinen Sinn macht, es sei denn er ist zufällig dein Vater oder so, geht es nicht.
Sofern diese Fahrt offiziell als "Fahrstunde" deklariert wird geht das natürlich.
Gruß Michael
JEDER kann Deine Begleitperson sein, vorausgesetzt er/sie ist alt genug.
Bitte mal besser informieren!
JEDER kann Deine Begleitperson sein, vorausgesetzt er/sie ist alt genug.
...und mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B,
...und maximal 1 Punkt in Flensburg,
...und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen.
Man lernt doch nie aus.
Hallo,
kein Mensch kann einem verbieten, auch nach bestandener Prüfung noch eine Fahrstunde / Übungsstunde zu nehmen.
Demnach geht das natürlich - es muss einfach offiziell eine Fahrstunde sein.
Viele Grüße
Michael
Das wird von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich gehandhabt. Mein Fahrlehrer hat uns damals nicht fahren lassen. Hat sich aber auch nicht weiter dazu geäussert.
Dass der Fahrlehrer ab der Prüfung nicht mehr der Fahrlehrer ist, halte ich als Aussage zu pauschal.
Ersetz man das Auto durch ein Motorrad, merkt man wie schwierig diese Aussage ist. Demnach dürfte ein Fahrschüler der gerade mit 15 Jahren und 11 Monaten seinen A1 Führerschein bestanden hat, mit dem Motorrad nicht wieder zurück zum Gelände der Fahrschule fahren, da der Fahrlehrer nach Prüfung dann ja nicht mehr sein Fahrlehrer wäre. Und seinen Führerschein bekommt er ja auch erst zu seinem 16. Geburtstag.
Wie sollen denn dann sowohl Fahrschulauto, als auch Motorrad zurück zur Fahrschule kommen? Je nach Einzugsgebiet sind das gute 30 bis 45 Minuten Anfahrtsweg. Und ich bezweifel, dass dann 2 Fahrlehrer mitfahren, damit einer das Motorrad zurück fahren kann - oder der Fahrlehrer einen Hänger mitnimmt, um das Motorrad hinterher zu transportieren.
Ich denke schon, dass es da rechtliche Vorgaben gibt, jedoch würde ich hier pauschal keine Aussage treffen wollen. Auch wenn ich der Meinung wäre, dass sowohl hin- als auch die Rückfahrt der Prüfung zusammen gehören.
Dass manche Fahrlehrer ihre Schüler dann nicht fahren lassen, könnte ich mir so erklären: 1. Der soeben zum Fahranfänger aufgestiegene Fahrschüler ist eventuell viel zu aufgeregt und freudig erregt um aufmerksam genug den Verkehr zu beobachten und somit 2. für den Fahrlehrer eine zu große Gefahr um jetzt auf den letzten - im Umfang des Fahrschulunterrichts unsinnigen - Kilometern noch einen Unfall zu bauen. Das wäre 1. für den Fahrlehrer ärgerlich, da er seinen Auftrag ja schon erfolgreich erfüllt hat. und 2. auch für den Fahrschüler wahrscheinlich ein zu großer Schock, wenn er direkt nach bestandene Fahrprüfung dann doch noch einen Unfall baut.
Rein theoretisch dürstet du zurück fahren aber meist sind es zwei oder drei Prüflinge und der Fahrlehrer fährt dann zurück weil ihr ja schon ne Fahrstunde und die Prüf Fahrt hinter euch habt
Jeder ganz sicher nicht. Ich musste damals angeben mit wem ich fahren möchte bzw. mit wem ich fahren kann. Das wird dann alles geprüft und wird auf den Führerschein gedruckt.