Macht man sich in irgendeinerweise strafbar wenn man jem. über jem. die Wahrheit erzählt, wenn man der Meinung ist, diese Person sollte darüber informiert sein?
Danke für die Hilfe. Frage 2: gibt es irgendwas, was unter Datenschutz fällt und man über eine Person nicht "weitererzählen" darf? Rechtslage Schweiz.
1 Antwort
Personenbezogene Informationen oder Geschäftsgeheimnisse, die man im Rahmen seines Berufs erfahren hat, dürfen in der Regel nicht weitergegeben werden. Bestes Beispiel sind etwa Ärzte und anderes medizinisches Personal: Sie dürfen etwa Diagnosen ohne Zustimmung des Patienten nicht anderen Personen mitteilen, selbst wenn das etwa besorgte Angehörige sind.
In Deutschland ist es für bestimmte Berufsgruppen strafbar, siehe Paragraph 203 StGB. In der Schweiz gibt es vermutlich ähnliche Regelungen.