Sind Fake-Accounts strafbar?
Hallo,
ich habe eine Frage... eigentlich zwei, aber alles nach einander :-)
- Problem / Frage:
Ich habe einen Fake-Account erstellt und darüber mit jemandem kommuniziert, weil ich diese Person kenne und einige Informationen entlocken wollte. Habe dieser Person natürlich ein paar, nennen wir es Flunkerein erzählt, wie zB: Arbeitsstätte, etc.
Nun hat diese Person rausbekommen, dass dies ein Fake-Account ist und mit einer Anzeige gedroht.
Was nun?
Ich habe Panik bekommen und gesagt wer ich bin und warum ich dies getan habe. Daraufhin erpresste mich diese Person. Wenn ich mich nicht mit dieser Person treffe, dann zeigt er mich an.
Meine Fragen:
Ist ein Fake-Account in diesem Falle strafbar? Kann ich gegen seine Erpressung vorgehen?
Vielen Dank im Voraus.
15 Antworten
Du hast dich nicht strafbar gemacht, weil du diese Person damit nicht geschadet hast. Wie schon gesagt wurde ist es nur moralisch verwerflich. Aber in einem anderen Punkt sind Fake-Accounts auch zu unserem eigenen Schutz da um unsere Anonymität zu wahren. Was man von sich selbst preisgeben möchte bleibt einem selbst überlassen. Wie ehrlich man ist und welche Konsequentzen daraus folgen muss doch jeder selbst entscheiden. Aber du warst an ihn interessiert das sollte ihn ehren und anscheinend ist er auch an dich interessiert sonst würde er dich nicht sehen wollen. Das trotzallem Vorsicht geboten ist, muss man wohl nicht erwähnen. aber was hat er davon wenn er dich sehen will aber es nur durch eine Erpressung erlangt? Du kommst aus der Sache leicht raus.
Ich muss dazu sagen, dass ich diese Person von früher kenne. Es ist eine Person die sich viel erlaubt, aber immer wieder mit sauberer Weste aus den Dingen rauskommt.
Ich habe also kein Interesse daran, dass diese Person mich sehen will.
Ich weiß, dass mein Verhalten nicht die beste Lösung war, aber anders bekommt man diese Person nicht festgenagelt.
Ich denke mindestens 50% haben nen Fake-Account und das ist an sich nicht strafbar, außer man bestellt was auf falschem Namen...aber auch da wäre nur die Bestellung strafbar und nicht der Account. Erpressung ist allerdings strafbar (Fake-Accounts nicht) und das kannst du anzeigen....
Fake Chat Accounts sind nicht Straffbar (allerdings finde ich sowas trotzden A**ihaft)
lass dich nicht erpressen, zeig ihn an, sag ihm das auch . gib niemals Deine richtigren daten raus
Fake-Accounts sind nicht Strafbar,solange du niemanden damit schädigst,das erfragen von infos über den besagten fake.-account ist also legal,hättest du jetzt gemacht,was ihn geld kosten würde oder etwas in der art,würde es anders aussehen
Erpressung allerdings ist Eigenjustiz,daher macht er sich damit strafbar,im Grunde könntest du Anzeige erstatten
Schöne Antwort, aber
Ich habe mehrere Male in diesem Forum das Argument "Wenn du Niemandem schadest ist es legal" gehört. Ich konnte zu diesem Fakt jedoch noch keine Belegung finden. Ich habe mehrere Minuten das StBG durchforscht und habe nichts gefunden. Hier also meine Frage: kennst du einen Paragraphen, der darauf beruht oder hast du das nur in einer anderen Antwort gelesen.