ab wann ist es strafbar? (ich 15 sie 13) ist küssen gesetzlich überhaupt erlaubt?
8 Antworten
Im § 176a StGB steht:
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Was ist nun eine sexuelle Handlung? Beantwortet wird es hier: http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/sexualdelikte/sexuelle-handlung-was-ist-das/
Ich zitiere: ".Ebenfalls keine sexuelle Handlung liegt vor bei normalen Kussversuchen ohne Zunge auf den Mund [...]"
Außerdem:
Ein Zungenkuss hat immer eine Beziehung zum geschlechtlichen und ist somit eine - strafbare - sexuelle Handung; das gilt natürlich insbesondere bei Kindern deswegen, schon weil diese nicht rechtswirksam in sexuelle Handlungen mit anderen Personen einwilligen können. [...]"
Also normales Küssen ja. Zungenküssen nein.
Grundsätzlich gilt, dass sexuelle Handlungen an oder vor Kindern ( Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres ) verboten und mithin strafbar sind. § 184 h StGB darf nicht falsch verstanden werden. Denn danach sind als sexuelle Handlungen nur solche gemeint, die im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Geschütztes Rechtsgut in § 176 a StGB ist aber der Kinderschutz und gerade nicht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Der mit sexueller Intension ausgeführte Kuss einer/ eines unter Vierzehnjährigen ist mithin strafbar. Es kommt also auf den Einzelfall an. Im Zweifel gilt: " Hände oder auch Lippen weg von unseren Kindern. " Das sagt der Gesetzgeber. Hinzu tritt, das nach dem neuen Sexualstrafrecht die Grundsätze gelten, " nein heißt nein " und nur " ausdrücklich ja heißt ja ". Ein Kind kann diese Entscheidung gar nicht treffen.
Klar kein Problem.
Wenn es aber ernster wird, solltet ihr euch einig sein, dass es einvernehmlich ist und dann passt auch alles.
Viel Glück in eurer weiteren Beziehung!
Das ist eine gefährlich falsche Antwort. Mit einem Kind kann sich eine min. 14 - jährige Person in sexueller Hinsicht nicht einig sein. Andernfalls passt gar nichts.
Hallo LymJon,
natürlich ist es erlaubt sich zu Küssen und ist selbstverständlich in keinster Weise Strafbar.
ich bin mir nicht sicher, ob es strafbar ist: denn du bist auch minderjährig... 18 mit 13 wäre natürlich ein anderer fall
vielleicht fragst du in der schule oder beim jugendamt