Gibt es Probleme mit dem Zoll wenn man hochwertige elektronische Geräte mit ins Ausland nimmt?

8 Antworten

für gewerblich genutzte Gegenstände (zB Filmausrüstung für Fernsehteam) gibt es das Carnet ATA, ein Dokument, das in fast allen Staaten der Erde gilt und korrekte Ein- und Ausreise für die vorübergehende Verwendung dokumentiert.

ohne Carnet: Das Procedere und die Gesetzeslage ist weltweit unterschiedlich, ich kann dich nur für die EU beauskunften 

Gewerblich muss man bei der Ausreise für die Wiedereinfuhr bei wertrelevanten Waren immer anmelden. Bitte vorher einen Spediteur oder Zöllner fragen, kann ansonsten teuer und zeitaufwendig werden.

Nicht kommerziell also privat ist der Reisende erst bei der Wiedereinfuhr beweispflichtig, dass die Ware aus den freien Verkehr der EU stammt(also hier bereits einmal verzollt wurde). Das geschieht am besten mit der Rechnung.

Bei der privaten vorübergehenden Ausfuhr wird ohne Beweismittel, dass die Ware hier ordnungsgemäß verzollt ist, zumindest bei uns in AT keine Bescheinigung als Beweis für die Wiedereinfuhr ausgestellt.

Ein Anruf beim zuständigen Zollamt schadet nie.

Melde den DJ-Controller doch beim Zoll an. Sag denen, dass Du das Ding nach dem Aufenthalt wieder mit zurück nimmst. So wirste vermutlich keine Probleme bekommen. Wird Dir das Teil aber geklaut, dannn haste Probleme wegen der Einfuhr.

Solche Sachen nimmt ja kein Tourist mit. Man wird wohl annehmen, dass du die Geräte einführst um sie zu verkaufen.

Nobbicat 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 23:33

Nein? Ich möchte sie nicht verkaufen sondern benutzen

DerHans  25.03.2017, 23:34
@Nobbicat

Das ist das gleiche, als ob du sie dort verkaufen würdest.

Ich würde dir empfehlen, dir am Flughafenzoll bescheinigen zu lassen,dass du diese Sachen eingeführt hast, dann ist das ausführen einfacher. Wenn du eine Rechnung hast von den Sachen (Nachweis Privatbesitz) kannst du die auch mitnehmen.

Ich schätze bei Laptop und Handy wirst du keine Probleme kriegen. Habe neulich aber gelesen, dass man sein Laptop nicht mehr mit ins Handgepäck nehmen darf. Da würde ich nochmal bei der Fluggesellschaft direkt nachlesen. Keine Ahnung was so ein DJ-Controller ist. 

Nobbicat 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 11:04

Man soll ihn sogar mit ins Handgepäck nehmen, da die Fluggesellschaft nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden will