Privatverkauf via eBay Kleinanzeigen: Käufer wirft mir nach Verkauf Defekt vor und möchte sein Geld zurück. Bin Ich im Recht?

8 Antworten

ebay ist nur ein vermittler... die übernehmen gar keine haftung und wann der defekt eingetreten ist kann niemand sagen

du bist auf jeden fall im recht dir kann nichts passieren, außer eine schlechte rezession auf ebay

NANOde 
Beitragsersteller
 23.01.2016, 02:53

Bei eBay gibt es wohl einen Käuferschutz. Da ich aber auf dem Porta eBay Kleinanzeigen unterwegs ist, betrifft mich dies nicht. Eine schlechte Reszenzion gibt es somit nicht. 

Danke dir!

Juristisch kann ich dir dazu nichts sagen.

Aber schlage ihm doch vor, mit dem Ding bei dir wieder aufzukreuzen,. Dann beweist du ihm, dass seine Angaben falsch sind, wenn du dir sicher bist. Vom sim-lock mal abgesehen.

Vielleicht besser in einem Lokal oder ähnlichem, statt in deiner Wohnung.


NANOde 
Beitragsersteller
 23.01.2016, 02:23

Habe mich informiert und erfahren, dass es arglistige Täuschung geben soll. Jedoch habe ich in diesem Fall nicht von einem Defekt gewusst und gehe davon aus, er hat diesen nun selbst verursacht.

Einen Beweis für den Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs kann ich nun nicht mehr liefern, da der Slot nun laut seiner Aussage bezüglich der Auskunft des Handyreparaturdienstleisters defekt ist. 

Danke dir. 

Da du dir nichts vorzuwerfen hast, kannst du gelassen bleiben. Lass ihn mal machen, er will ja was von dir und müsste seine Behauptungen auch vor Gericht beweisen. Das ist eine alte Masche, meist nur heiße Luft. Speichere dir auf jeden Fall das Angebot ab, damit du auch den Ausschuss der Gewährleistung belegen kannst.

Wenn der Käufer vor Gericht geht, wird das mit dem SIM Lock ein teurer Spaß für dich.

NANOde 
Beitragsersteller
 23.01.2016, 03:17

Der SIM-Lock war nun eher eine Behauptung des Käufers. Jedoch hat er bei einem Handyreparaturdienstleister die Auskunft bekommen, es wären die Kontaktpunkte im Slot mit Staub besetzt, weswegen sich die Karten nicht auslesen lassen. Dies soll wohl schon seit Längerem so sein. Jedoch habe Ich vor dem Kauf noch selbst meine SIM in dem Gerät genutzt und Anrufe getätigt. Dafür kann Ich auch Beweise liefern.

Dein Gewährleistungsausschluss nützt Dir überhaupt nichts. Das gilt nur bei Nichtgefallen. Wenn der Artikel nicht in genau in dem beschriebenen Zustand war, greift kein Gewährleistungsausschluss. Wenn der Fehler vorhanden war und Du hast das nicht erwähnt, kann das noch sehr teuer für Dich werden. Kommt ganz darauf an, wie weit der Käufer geht. Nimm zurück und überprüfe die angegebene Fehlfunktion.