Privatverkauf via eBay Kleinanzeigen: Käufer wirft mir nach Verkauf Defekt vor und möchte sein Geld zurück. Bin Ich im Recht?
Hiermit möchte Ich euch um Rat bitten und euch folgenden Sachverhalt darlegen:
Am gestrigen Tage habe Ich auf der Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen ein Smartphone verkauft. Es handelte sich hierbei um ein Smartphone, genauer: Sony Xperia Z1, welches Ich für eine angemessene Summe inseriert habe. In der Beschreibung des Artikels wies Ich darauf hin, dass es sich hierbei um einen Privatverkauf handele und daher keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche für das Gerät tragen kann und werde.
Der Interessent, welcher das Gerät nun kaufen wollte, hat sich zur vereinbarten Uhrzeit bei mir daheim vorgefunden und hat sich kurzerhand über den Zustand des Geräts und des Zubehörs vergewissert und mir schließlich den Betrag, welchen ich für den Artikel vorgesehen habe, gezahlt. Nach nun einem Tag meldet sich besagter Käufer nun per Nachricht bei mir und behauptet, er könnte keine SIM-Karte mit dem Gerät auslesen und wirft mir vor, Ich habe Ihm verschwiegen, dass das Smartphone einen SIM-Lock oder ein Branding habe. Kurzerhand verlangt er von mir, den Artikel zurückzunehmen, da Ich Ihn wohl "ver" haben soll. Leider kann Ich dies absolut nicht nachvollziehen, da das Gerät bis zum Zeitpunkt des Verkaufs absolut einwandfrei funktioniert hat. Ein SIM-Lock war mir zudem nicht bekannt, weswegen ich dies auch nicht in der Beschreibung habe angegeben. Ein Hardwaredefekt ist ebenfalls ausgeschlossen, da Ich am selbigen Tag einige Anrufe getätigt habe und auf eine dringende Nachricht gewartet habe. Daher habe Ich auf die Forderung des Käufers reagiert und Ihn zunächst darauf aufmerksam gemacht, dass ich keine Gewährleistung und Garantie übernehmen könne und er sich sowohl vor Ort als auch telefonisch oder per Nachricht hätte über einen Möglichen SIM-Lock informieren können. Gerne hätte Ich dann Nachforschungen angestellt und mich entsprechend schlau gemacht. Dies hat er aber nicht und hat das Gerät in dem von mir bekannten Zustand erworben. Nun droht mir der Käufer damit, seinen Firmenanwalt und auch eBay Kleinanzeigen mit der Situation zu konsultieren. Die Kosten dafür seien Ihm wohl egal, schreibt er. Darüber hinaus habe er heute einen Handyreparaturdienstleister aufgesucht und einen Kostenvorschlag erstellen lassen, welcher über einen Defekt am SIM-Slot aussagt, welcher wohl seit längerer Zeit bestehen soll. (Genauer Wortlaut: "ich war eben bei einem Reparatur-Service in XYZ für Handy habe mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. In ihm steht das die Zähnchen die die Sim-Karte auslesen schon länger defekt sind da sich staubpartikel abgelagert haben." Jedoch kann ich diesen Defekt absolut nicht nachvollziehen, da Ich wie beschrieben, noch am selbigen Tage des Verkaufs dringende Anrufe mit dem Handy getätigt habe und die SIM korrekt ausgelesen wurde.
Welche Möglichkeiten bleiben mir und was empfehlt ihr mir in diesem Fall zu tun? Ist der Käufer in der Lage, mir Arglistige Täuschung oder Ähnliches vorzuwerfen?
Freue mich über Hilfe! :-)
8 Antworten
ebay ist nur ein vermittler... die übernehmen gar keine haftung und wann der defekt eingetreten ist kann niemand sagen
du bist auf jeden fall im recht dir kann nichts passieren, außer eine schlechte rezession auf ebay
Bei eBay gibt es wohl einen Käuferschutz. Da ich aber auf dem Porta eBay Kleinanzeigen unterwegs ist, betrifft mich dies nicht. Eine schlechte Reszenzion gibt es somit nicht.
Danke dir!
Juristisch kann ich dir dazu nichts sagen.
Aber schlage ihm doch vor, mit dem Ding bei dir wieder aufzukreuzen,. Dann beweist du ihm, dass seine Angaben falsch sind, wenn du dir sicher bist. Vom sim-lock mal abgesehen.
Vielleicht besser in einem Lokal oder ähnlichem, statt in deiner Wohnung.
Habe mich informiert und erfahren, dass es arglistige Täuschung geben soll. Jedoch habe ich in diesem Fall nicht von einem Defekt gewusst und gehe davon aus, er hat diesen nun selbst verursacht.
Einen Beweis für den Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs kann ich nun nicht mehr liefern, da der Slot nun laut seiner Aussage bezüglich der Auskunft des Handyreparaturdienstleisters defekt ist.
Danke dir.
Da du dir nichts vorzuwerfen hast, kannst du gelassen bleiben. Lass ihn mal machen, er will ja was von dir und müsste seine Behauptungen auch vor Gericht beweisen. Das ist eine alte Masche, meist nur heiße Luft. Speichere dir auf jeden Fall das Angebot ab, damit du auch den Ausschuss der Gewährleistung belegen kannst.
Wenn der Käufer vor Gericht geht, wird das mit dem SIM Lock ein teurer Spaß für dich.
Der SIM-Lock war nun eher eine Behauptung des Käufers. Jedoch hat er bei einem Handyreparaturdienstleister die Auskunft bekommen, es wären die Kontaktpunkte im Slot mit Staub besetzt, weswegen sich die Karten nicht auslesen lassen. Dies soll wohl schon seit Längerem so sein. Jedoch habe Ich vor dem Kauf noch selbst meine SIM in dem Gerät genutzt und Anrufe getätigt. Dafür kann Ich auch Beweise liefern.
Dein Gewährleistungsausschluss nützt Dir überhaupt nichts. Das gilt nur bei Nichtgefallen. Wenn der Artikel nicht in genau in dem beschriebenen Zustand war, greift kein Gewährleistungsausschluss. Wenn der Fehler vorhanden war und Du hast das nicht erwähnt, kann das noch sehr teuer für Dich werden. Kommt ganz darauf an, wie weit der Käufer geht. Nimm zurück und überprüfe die angegebene Fehlfunktion.