Personalausweis seit drei Jahren nicht umgemeldet, was nun?

6 Antworten

Wenn die Ummeldung erfolgt ist brauchst du dir keine Sorgen machen. Zwar hatte der Ausweis mit geändert werden müssen, aber es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der man hier ein Verwarn- oder Bußgeld verhängen kann.

Geh einfach zum Amt und sag, dass die Änderung des Ausweises damals bei der Ummeldung vergessen wurde.

Da brauchst dir echt keine Sorgen machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
PissedOfGengar  20.11.2018, 14:57

Das sollte eigentlich n Kommentar werden... keine Ahnung warum es ne eigenständige Antwort ist... Aber naja egal xD

CampoJr 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 14:30

Danke!

die ummeldung beim einwohnermeldeamt hat mit der adressänderung im ausweis nicht wirklich was zu tun.  frag die mama ob sie euch damals beim umzug auch umgemeldet hat. da du zu diesem zeitpunkt minderjährig warst, war das eh ihre und nicht deine aufgabe.

CampoJr 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 09:43

Es hat nichts miteinander zu tun? Wie läuft dass den dann ab wenn ich meine Adresse auf meinem Auseis ändern muss?

PissedOfGengar  20.11.2018, 11:52
@CampoJr

Er hat prinzipiell recht.... ABER:

Bei der Ummeldung wird immer die Adresse auf dem Ausweis mit geändert. In der Regel wird dies so gehandhabt, dass man sich nicht ummelden kann, wenn man den Ausweis zur Änderung nicht dabei hat.

Daher ist davon auszugehen, dass die Ummeldung eures Wohnsitzes nicht erfolgt ist, und ihr immer noch am alten Wohnsitz gemeldet seid.

Hexe121967  20.11.2018, 12:03
@PissedOfGengar

nicht zwingend! der fragesteller war minderjährig beim umzug und wenn mama die ummeldung vorgenommen hat, muss sie nicht zwingend den ausweis von junior ändern lassen.

geh mit deinem ausweis zum bürgerbüro und sage denen das du die adresse ändern willst. die schauen dann im melderegister nach, unter welcher adresse du von deinen altern gemeldet wurdest.

CampoJr 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 12:10
@Hexe121967

Habe gerade mit meiner Mutter telefoniert. Sie meinte sie hat uns umgemeldet. Das heißt das einzige Problem ist nur der Personalausweis von MIR.

Meld dich einfach ganz normal um, wenn dann jemand nachfragt, kannst du die Situation immer noch erklären. Aber eigentlich sollte es keine Probleme geben.

Zumal du nur verpflichtet bist dich umzumelden, wenn sich dein Lebensmittelpunkt ändert. Wann das der Fall war bzw. ist, kann der Sachbearbeiter jedoch ohnehin nicht so einfach überprüfen.

PissedOfGengar  20.11.2018, 11:55

Leider falsch! Du bist verpflichtet dich umzumelden, sobald du eine Wohnung beziehst, die du voraussichtlich länger als 6 Monate beziehst. Dein Lebensmittelpunkt interessiert niemanden auf dem Amt.

Dieser kommt nur dann zum tragen wenn entschieden werden muss welcher deiner Wohnsitze Nebenwohnung wird und welcher Hauptwohnung, und nicht sicher ist an welchem du dich zeitlich mehr aufhältst.

tryanswer  20.11.2018, 13:45
@PissedOfGengar

Du mußt die Wohnung aber beziehen, mieten kannst du zunächst einmal so viele Wohnungen wie du möchtest - ganz ohne dich ummelden zu müssen.

Und das sind die Fragen, die u.U. gestellt werden:

Seit wann wohnen sie dort?

und

Handelt es sich um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz?

PissedOfGengar  20.11.2018, 14:00
@tryanswer

Hab ich auch nicht anders behauptet.

CampoJr 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 09:43

Okay, das wusste ich nicht. Danke

Hingehen, Ausweis ändern, fertig. Mein Ausweis war zwei Jahre abgelaufen, weil ich erst einen neuen beantragen wollte, als ich umgezogen bin. Ging alles ohne Probleme.

In deinem Alter ist der doch eh nur 5 Jahre gültig, vielleicht ist der ja eh gerade zum Erneuern dran.

CampoJr 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 09:44

Im Internet steht halt viel von Strafen und auch von Leuten die Erfahrungen mit Strafen gemacht haben.. Deswegen meine Angst