Nach wieviel Zeit kann man jemanden immernoch anzeigen?
Hallo, ein Freund von mir (18) , hatte damals Stress mit seiner Exfreundin (17) aber sie wollten sich aussprechen und dann ist er zu ihr gefahren und hat sie 100 mal angeufen aber ist keiner dran gegangen, dann hat er bei ihrer Schwester angerufen und sie meinte dass ihre Eltern nicht da seinen. Daraufhin hat er sich sorgen gemacht, er hat oft auf ihr handy angerufen und geklingelt dass sogar der Hund sehr laut gebellt hat. Er hat sich sorgen gemacht, dass ihr vll was passiert sein könnte weil sie davor mit ihren freundinnen was trinken gewesen ist. Dann hat er einen freund gerufen und sie sind in den Garten von hinten "eingebrochen" aber nur weil er dachte dass ihr etwas zugestoßen sein könnte, ihn haben auch ein paar nachbarn gesehen. Das ist jetzt ca. 3 Monate her und sie droht ihm bei jeder kleinigkeit , ihn anzuzeigen.
meine frage ist jetzt, ob sie 1. das nach 3 monaten immernoch machen kann? und 2. Er wollte ja nicht einbrechen und etwas klauen er hat sch einfach nur sorgen gemacht, kann sie ihn überhaupt anzeigen? Bzw würde es dann zu einer gerichtsverhandlung kommen ?
12 Antworten
Eine Anzeige ist natürlich noch möglich. Allerdings erfolgt mit Sicherheit eine Abwägung, ob es überhaupt noch verfolgt und welche Strafe am Ende festgelegt werden wird. Es besteht auch die Möglichkeit, daß ein Strafbefehl erlassen wird, so daß man eine Verhandlung nur durch einen Einspruch erreichen kann. Allerdings sollte im Rahmen der Ermittlungen schon geklärt werden, ob es tatsächlich eine Straftat ist. Auf alle Fälle sollte er sie in Ruhe lassen, um neuen Ärger zu vermeiden.
Hausfriedensbruch hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren (Wiki hilft) und ja, sie kann ihn anzeigen. Man kann theorethisch auf eine Einstellung des Gerichtsverfahren wegen geringer Schuld hoffen, aber wenn er völlig grundlos so übertrieben reagiert hat, kann das eben auch anders aussehen. Ich meine mal ernsthaft: Jemand geht nicht ans Handy und deswegen breche ich in seine Wohnung ein, ist eine schwache Ausrede.
Ich sagte ja nicht, dass es nicht stimmt (von Licht an hattest du übrigends nichts gesagt), ich sagte viel eher, dass eine Überreaktion war. Wenn das Licht aber wirklich an war, kann man das als berechtigten (!) Grund für die Sorge anführen. Davon ausgehend könnte man so argumentieren und dann hätte man ggf. vor Gericht auch gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Wenn die angebliche Sorge um jemand so groß ist, ruft man die Polizei...Das ist nicht verboten.. Einbruch schon! ..Man erklärt die Situation und die Polizei entscheidet dann, was unternommen werden sollte......Da wäre man auf der sicheren Seite gewesen.....
Da ist auch was Wahres dran, wobei man dann auch über die Schnelligkeit argumentieren könnte, weil man selbst ja gleich vor Ort ist (es sei denn, er hat erstmal ne Viertelstunde seinen Kollegen gesucht, der ihm da geholfen hat). Geringe Schuld heißt ja auch nicht, dass er unschuldig ist, sondern das es sich nicht lohnt den Vorfall zu bestrafen.
Insgesamt schwierig. Würde im Zweifelsfall wohl von den zuständigen Behörden abhängen, wie die das sehen.
Ja, so wird es sein.....Aber ....so wie es aussieht, ist ja noch gar keine Anzeige erfolgt...Wenn er die Exfreundin sofort in Ruhe lässt, erledigt sich das doch vielleicht von allein.....abwarten!
Er könnte sie anzeigen wegen Erpressung und sie könnte ihn wegen Hausfriedensbruch verklagen, aber ist es die ganze Sache wirklich wert?
Wenn das so war, und ihr wollt wirklich den Kindergarten bei der Polizei aussprechen, dann macht das. Schildert es so wie es war und jeder bekommt sein Fett ab.
Da ich jetzt erst die Überschrift nochmal gelesen hab: Anzeigen kannst du noch viele Monate danach, ein Tatbestand ist erst nach ca. 7-10 Jahren verjährt.
Trotzdem wie bereits angedeutet: Schwachsinn. Vergesst die Sache und tauscht euch darüber einfach mal aus.
Stalking: Ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person...... Täter scheinen meist ehemalige Beziehungspartner oder abgewiesene Verehrer zu sein.
Ist Dein Freund ein Stalker und sucht sich Argumente, um seine Ex zu belästigen?
Rate ihm, nichts mehr zu unternehmen, mögliche strafrechtliche Sanktionen kann er googeln, und lass Dich da nicht reinziehen
dann soll sie ihn doch anzeigen, er wird ja dann dazu befragt und kann erzählen, warum er den garten betreten hat. die polizei trägt erstmal alle informationen zusammen und dann wird entschieden, ob es vor gericht geht.
ich würde davon ausgehen, so wie es hiergeschildetr ist, das es allenfalls eien geldstrafe gibt, ohne verhandlung.
dann gibt es wichtiger fälle, die die gerichte klären müssen
Ja was denkst du warum er sonst über den Garten ins haus schauen wollte ? Man ist doch nicht so Blöd und bricht tatsächlich bei der Ex Freundin ein wenn da licht brennt, ist doch logisch oder nicht ? Er hat sich einfach sorgen gemacht weil der Hund auch so laut gebellt hat und er so oft geklingelt hat er dachte einfach dass sie vll zu viel getrunken hat und ohnmächtig geworden ist, keine ahnung was weiß ich er hat sich einfach sorgen gemacht