Lohnt Anzeige wegen Rechtsüberholen?
hallo, ich bin heute auf der A57 gefahren, dort war ziemlich dichter verkehr, und somit trotte ich hinter einem Taxi auf der linken seite mit ca. 120 kmh hinterher. Heute war mal wieder so ein Tag, wo so endlos schlangen sich über die Autobahnen bewegen. Leider hatte ich die ganze Zeit hinter mir so einen Family Van der die ganze zeit schon nah auffuhr. Aber da ich das Taxi und alle anderen Autos nicht vor mir wegräumen konnte, war es mir nun auch nicht möglich schneller zu fahren. Dieser drängler zog dann bei einem kleinem freien stück (auf der rechten seite) raus, zog rechts an mir vorbei und zog vor meiner nase wieder links rein, dabei drängte er mich ab. Das es nicht gekracht hatte war meines erachtens reines glück.(und etwas arbeit meiner bremsen) Den rest der strecke, fuhr ich nun hinter ihm her (hate somit ja viel gebracht.) Inb dem Van saß wohl auch mindestens ein beifahrer und Kinder. Bei mir war meine Freundin mit dabei. Eigentlich würde ich gerne diesem Papa oder wer da auch gefahren ist gerne einen denkzettel verpassen. Aber würde das überhaupt gehen ?
6 Antworten
wenn auf beiden Seiten Fahrzeugschlangen sind, dann darf rechts schneller gefahren werden als links. Wenn Du anzeigst, dann nicht wegen rechtsüberholen, sondern wegen dem schneiden. Das ist aber schwer zu bewerten, es ist ja nichts echtes passiert, so dass das vermutlich im Sande verläuft.
Wenn es voll ist trotte ich auf der Autobahn immer auf der rechten Spur. Man kommt ne halbe Stunde später an, erspart sich aber das dauernde Hickhack.
das mit den fahrzeugschlangen gilt nur bis tempo 60.
Ja, das würde gehen.
Allerdings ärgert man sich manchmal auch über notorische Linksfahrer, die auf der linken Spur niemanden überholen aber trotzdem nicht mal rechts rüberfahren.
Auf deutschen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot.
Außnahme sind bei mehr als 2 Fahrstreifen für eine Richtung, dass dann der zweite von links befahren werden kann, wenn man ab und zu einen LKW überholt.
Ansonsten ist es Pflicht rechts zu fahren soweit man nicht überholt oder hinter einem überholenden herfährt.
Außnahme hier ist der dichte Verkehr in mehreren Fahrstreifen. Hier gilt dann aber auch nicht mehr das Rechtsfahrgebot und man darf auch rechts an jemandem vorbeifahren der links fährt.
Natürlich geht das. Aber es kommt nix dabei raus. Ich habe vor Jahrzehnten mal einen angezeigt, der wollte mich links von der Überholspur noch überholen. Zwar kam es zur Verhandlung, die wurde aber ergebnislos abgeschlossen.
diese notorischen linksfahrer hasse ich auch, aber wenn es nunmal voll ist, wäre ja gerne auch schneller gefahren. Bei einer anzeige wäre dann aussage gegen aussage..., natürlich habe ich mich als er reinzog mit lichthupe und hupe bemerkbar gemacht.... würde sich halt nur der aufwand lohnen ? ich mein die anzeige kann man ja mittlerweile schick online machen, aber das ist ja nur der kleinste teil....
Aussage gegen Aussage ist ein Mythos, den es nicht gibt, den man aber immer wieder hört. Der Richter entscheidet anhand der Aussagen, was er glaubt oder nicht. Er macht ganz sicher keine Rechenspielchen, wieviele für oder gegen etwas aussagen.
DH!
Es ist lustig, wie viele noch mit der absurden Geschichte "Aussage gegen Aussage" rumlaufen, in der Annahme, zwei Leutchen behaupten jeweils was anderes, ein Richter zuckt mit den Schultern und weiß auch nicht weiter und macht dann nichts.
Selbstverständlich macht der was, der verknackt den, der ihm unglaubwürdiger erscheint, ganz einfach, oder?
Denn vor Gericht zählt der Zeugenbeweis, die Aussage mehr als ein Indiz. Das bedeutet, die Glaubwürdigkeit spielt eine entscheidende Rolle.
Und genau darum wird in der meisten Zeit in Gerichtsverhandlungen versucht, die Glaubwürdigkeit der jeweiligen Gegenseite zu untergraben, denn wem man am Schluß glaubt, der gewinnt.
machen kannst es bringen wirds nicht viel
Ich fahre in solchen Situationen nicht mehr nach rechts.
Warum auch?
Ich möchte doch auch überholen, genau wie der hinter mir. Hat mein Hintermann mehr Rechte als ich?
.
Außerdem: Genau wie ich würde auch mein Hintermann nur bis dicht hinter meinen ehemaligen Vordermann kommen - und nicht weiter. Da kann er dann genau so gut auch hinter mir bleiben.
.
Und schließlich: Wie oft bin ich früher als freundlicher Mal-nach-rechts-Fahrer mal nach rechts gefahren - mit dem Erfolg, dass ich dann einige Augenblicke später hinter einem Lkw festgesessen habe, weil mich natürlich niemand wieder nach links ließ.