Lohnkürzung nicht richtig gemachte arbeit
Lohnkürzung für nicht richtig gemachte Arbeit...Wir arbeiten in der Gebäudereinigung. Und eine Kollegin macht nicht richtig sauber. Dafür muss das dann eine anderer Kollege nacharbeiten. Darf unser Arbeitgeber dann der Kollegin einfach die Stunden abziehen und nicht bezahlen?
3 Antworten
Das darf der AG nicht, er kann den AN aber abmahnen und wenn dieser weiterhin mangelhafte Arbeit abliefert auch entlassen.
hallo rocky1995 - es gibt wohl bei euch Stundenlohn, kein Erfolgshonorar. Wenn ein Stundenlöhner angeblich schlechte Arbeit abliefert, dann kann man ihm allerdings nicht den Stundenlohn kürzen. Er wird ja für seine Anwesenheit bezahtl. Du könnstest vielleicht den Lohn kürzen, wenn der betreffende zwei Stunden fehlte. Aber bei mangelhafter Arbeitsleistung garantiert nicht. Da gibts arbeitsrechtlich nur die Abmahnung und dann die Kündigung.
Na sicher - sie hat doch die Arbeit nicht ordentlich gemacht.
falsch