Ausbildung beenden ohne Betrieb möglich?!
Guten Abend,
ich hatte im Juni meine schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Leider habe ich die schriftliche Prüfung nicht bestanden und muss somit meine Ausbildung bis zum Januar verlängern. Bis jetzt kamen schon viele Situationen in meinem Betrieb vor, die mich sehr mitgenommen haben, aber ich trotzdem meine Ausbildung weiter gemacht habe.
Jetzt kam es aber zum Höhepunkt, ich habe mir meinen Fuß verstaucht und war somit diese Woche krank geschrieben. Habe mich natürlich Montag Morgen auf Arbeit gemeldet und auch nach meinem Arztbesuch bescheid gegeben, dass ich die ganze Woche krank geschrieben bin.
Montag Abend habe ich einen Anruf von meinen Eltern bekommen, dass meine Chefin auf die Mailsbox des Haustelefon´s von Ihnen angerufen hat und sich über meine Krankheit beschwert hat. (Ich wohne allein, bin 21 und die Nummer meiner Eltern hat meine Chefin noch, da ich am Anfang meiner Ausbildung noch zu Hause gewohnt habe). Ich finde es unverschämt, dass sie bei meinen Eltern anruft. Ich kann ja nun wirklich selber entscheiden, wann ich zum Arzt gehe und wann nicht und ich bin 21 Jahre alt, dass meine Eltern nicht mehr kontaktiert werden müssen.
Meine Frage ist es, ob ich eventuell meine Ausbildung ohne Betrieb beenden kann. Das war wirklich die Spitze und ich habe keine Lust und kein Nerv mehr, mich mit meiner Chefin auseinander zu setzen, wegen irgendwelchen Behauptungen! Ich wurde ja schon als Alkoholikerin abgestempelt, obwohl ich nicht einmal Alkohol trinke. Habe jetzt jedenfalls vor, meine Ausbildung ohne Betrieb zu beenden und mir einen Job zu suchen um die Prüfungen und meine Wohnung finanzieren zu können. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Lg
4 Antworten
Ich finde es unverschämt, dass sie bei meinen Eltern anruft.
Du bist vollkommen zurecht erbost. Deine Chefin hat mit ihrem unberechtigten Anruf möglicherweise bereits den Tatbestand der "Üblen Nachrede" erfüllt. Darauf solltest du sie unmissverständlich hinweisen.
Meine Frage ist es, ob ich eventuell meine Ausbildung ohne Betrieb beenden kann.
Ganz ohne Betrieb geht das nicht. Elementarer Bestandteil einer dualen Ausbildung ist ja gerade, dass sie auch im Betrieb stattfindet. Du könntest zur zuständigen IHK gehen und den Sachverhalt schildern. Möglicherweise wäre ja ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs möglich - da du ja relativ kurz vor dem Abschluss stehst, gibt es da vielleicht auch interessierte Unternehmen, die dich nach den Prüfungen gleich übernehmen würden.
Danke für die hilfreiche Antwort, dass es schwierig wird, ist mir ja klar, nur habe ich eventuell gehofft, da ich die drei Jahre ja absolviert habe, diese ohne Betrieb zu beenden. Werde mich Morgen mal bei meiner zuständigen Dame von der IGK wenden. Danke
Hallo,
am besten bei der IHK oder Handwerkskammer (je nach Branche) erkundigen, wie es dort gesehen wird, wenn die erste Abschlussprüfung nicht bestanden wurde und man die neue Abschlussprüfung ohne Betrieb machen möchte. Auch die Kosten ansprechen!
Bei der Arbeitsagentur wegen "ausbildungsbegleitender Hilfe" (=abH) beraten lassen, das ist eine Art bezahlter Nachhilfe.
Auch das Thema Kindergeld klären. Man ist dann kein Azubi!
Vielleicht gibt es hier auch Tipps:
http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi
Gruß
RHW
Auf jeden Fall auch die finanzielle Seite im Auge behalten. Bis zum 23. Geburtstag kann man als Nicht-Azubi ggf. kostenlos über die Eltern krankenversichert werden (auch wenn man nicht bei den Eltern wohnt). § 10 SGB V
Nein, du kannst die Ausbildung nicht ohne Betrieb beenden
trotzdessen, dass ich meine 3 Pflichtjahre gemacht habe?
Auch dann nicht.
Wir haben auch einen Azubi, der ohne uns als Firma seine Ausbildung geendet.
Wir hatten diese Thematik auch schon und da wars denifitv nicht möglich. Da wären wichtigere Gründe erforderlich gewesen.
Klar du kannst jederzeit kündigen
Sie will ja aber die Ausbildung beenden, wenn sie kündigt wars das mit der Ausbildung.
Vielen Dank!