Gewerbliche fahren und privat fahren Lkw?
Ich frage mich, wenn ich mit dem LKW privat nach Holland fahre (Beispiel ziehe ich um), muss ich dann auch meine Fahrerkarte einstecken? Und gibt es noch was anderes, was ich bei privat Fahren achten muss
4 Antworten
Überleg mal: wenn du die für Privatfahrten NICHT einstecken müsstest, würde clevere Unternehmer einfach ALLE Fahrten zu Privatfahrten erklären. Und ZACK, wewären alle Vorschriften dahin.
Dieses Thema hatten wir gerade in der Fahrschule. ( Modulschulung).
Falls du eine 95 in deinem Führerschein steht und du mit dem Lkw eine Privatfahrt machst, musst du Out of Scope stellen und keine Fahrerkarte einlegen. Wirst du kontrolliert und die Polizei überprüft dich musst du wenn du eine Fahrerkarte besitzt diese aushändigen. Solltest du ein Tag vorher gewerblich gefahren sein, und deine Lenkzeit ist nicht korrekt dann bekommst Probleme. Die Polizei kann anhand deiner Daten überprüfen ob du im Besitz einer Fahrerkarte bist. Allerdings wird genau Rückverfolgt was und wofür dieser Lkw angemeldet worden ist. Bei Fahrten im Ausland kann ich leider nichts sagen.
Faszinierend, das habe ich genau anders gelernt: wenn ein Kontrollgerät vorhanden ist und man eine gültige Fahrerkarte besitzt muss diese immer gesteckt werden, egal ob bei privaten oder gewerblichen Fahrten.
Bei privaten Fahrten kann man hinterher einen Ausdruck machen und darauf vermerken, dass es eine private Fahrt war und aus welchem konkreten Grund diese durchgeführt wurde (z.B. »Privatfahrt, eigener Umzug von Hinteposemuckel nach Oberposemuckel« oder dergleichen).
Die Fahrerkarte musst trotzdem einstecken, denn die Regelungen wegen der Fahrzeit und Geschwindigkeit ändern sich nicht, wenn Du privat fährst. Daran musst Du Dich trotzdem halten und bei Kontrolle vorweisen können.
...
hier hat wieder mal ein Blinder versucht, die Farben zu erklären...
Definiv falsch!
Frage Deinen Chef oder den, von dem Du den LKW bekommst.
Ja, deswegen frage ich nach Unterschiede
Lieferscheine! Ich denke, Du fährst privat?
Nur was ist jetzt der Unterschied?
Es gibt keinen Unterschied. Du fährst LKW, egal ob privat oder beruflich.
Bei Privatfahrten brauchst du keine Fahrerkarte und keine Module.
Du solltest aber das Lesegerät auf "Out of Scope"stellen
Aber Lenkzeit darf ich überschreiten?
Bin nicht 100% sicher, meine aber bei Privatfahrten ja.
Und was ist out of scope
Bei Out of Scope wird deine Fahrt als Privat- bzw. Überführungsfahrt im Lesegerät gespeichert. Der LKW Halter muss die gefahrenen KM im Falle einer Kontrolle ja lückenlos nachweisen. Die Fahrt ist dann im KFZ registriert, wird aber ncht auf deiner Fahrerkarte gespeichert. Wie das eingestellt wird, findest du im Netz. Das ist von Gerät zu Gerät verschieden.
Über 7.5t gibt es lt. Gesetz keine Privatfahrt mehr.
Über 7.5t sind Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten, also sämtliche EU-Verordnungen zu den Sozialverordnungen im Strassenverkehr sowie das Arbeitszeitgesetz.
Out of Scope ist nur anzuwenden wenn die Fahrt nicht unter den Geltungsbereich der Verordnungen fällt, also in Drittländern oder auf umfriedeten Privatgeländen.
Überführungsfahrten und Privatfahrten fallen unter die Verordnungen und sind keinesfalls out of scope.
Du gibst Ratschläge die ein hohes Bußgeld nach sich ziehen! Du verbreitest gefährliches Halbwissen!
Habe letztes Jahr die Quali zur Schlüsselnummer 95 gemacht, da wurde uns das so erklärt. Da sollte ich wohl den Fahrlehrer nochmal ansprechen
Was ist mit Lieferscheine Gesetze Ruhepause und Lenkzeit
Bei Privatfahrten hast du kaum einen Lieferschein.
Lenk- und Ruhezeiten entfallen bei Privatfahrten meines Wissens. Da müsstest du nochmal Google fragen. Gesetze wie Sonntagsfahrverbot, Geschwindigkeit und gegebenenfalls Mautpflicht gelten bei Privatfahrten auch.
Was ist mit Lieferscheine?