LKW-Fahrer ohne Schlüsselzahl 95?
Ich bin kaufmännischer Mitarbeiter einer kleineren örtlichen Spedition mit eigenem Fuhrpark und bei uns hat jemand neu angefangen, der zwar einen LKW-Führerschein besitzt, allerdings ohne die Schlüsselzahl 95 (beschleunigte Grundqualifikation).
Bringt er uns überhaupt etwas als Arbeitskraft oder darf er nur den Beifahrer beziehungsweise Hilfsarbeiter spielen?
Wie sehen seine Tätigkeiten aus? Ich bin logischerweise auch für ihn verantwortlich, daher frage ich...
2 Antworten
ohne die 95 darf er keine gewerblichen Transporte durchführen.
Er kann aber z.B.
- Autos in die Werkstatt bringen oder abholen
- leere Fahrzeuge zwischen 2 Niederlassungen überführen
- einen leeren LKW / Anhänger / Auflieger zum Kunden bringen so dass dieser beladen werden kann
- LKWs zum tanken und waschen fahren
und vergleichbare Dinge
Guck mal hier, vielleicht hilft dir das weiter:
Qk, wenn er die Qualifikation nicht hat, darf er nur bis 3,5t fahren. Aber als Beifahrer oder Hilfe in der Logistik kann er natürlich arbeiten. Nur eben nicht selber fahren. Was sagt denn derjenige, der das Einstellungsgespräch mit ihm geführt hat dazu? Welche Verwendung hatte der sich denn vorgestellt? Vielleicht soll er die Grundqualifizierung erst noch machen? Ansonsten kannst du natürlich in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden, wenn ihr mit seiner Qualifikation keinen Job für ihn habt.
Es ist schade, zumal er jung, Mitte 20 und mehrere Schicksale in seinem Leben hatte, zumal der LKW-Führerschein finanziell schon eine Last für ihn war und dann gibt es trotzdem keine Arbeit? Der Arme!
Ja, das ist echt schade. Vielleicht könnt ihr ihn ja unterstützen, indem ihr ihn erstmal so beschäftigt und ihm die Kosten der Grundquali als Mitarbeiterkredit vorstreckt?
Das liegt nicht in meiner Hand, ich bin nur der Disponent und Türwächter.
Naja, aber ich würde in dem Fall zumindest mal mit den Menschen sprechen, die ihn mit dieser Papierform eingestellt haben. Entweder haben sie sich etwas dabei gedacht, oder sie haben einen Fehler gemacht und sind deshalb vielleicht bereit, in den neuen Mitarbeiter zu investieren. Wenn er dir wirklich leid tut, kannst du ihm ja damit eine Chance eröffnen.
Tut er dir nicht leid?
Keine Ahnung, du weißt mehr über ihn als ich. Ich kann ihm nicht helfen, aber du kannst es versuchen.
Ganz ehrlich, ich habe ihm schon geraten sich rechtlichen Beistand anhand von Prozesskostenhilfe zu holen, was er auch angenommen hat.
Wer klagt gegen wen?
Er musste den Führerschein selber bezahlen, weil die Arbeitsagentur sich weigerte, daher kann er ja ruhig die beschleunigte Grundqualifikation, die ja nötig ist, ruhig herausklagen...
Man hat sich wohl zu Recht geweigert, weil er den FS nun eben nicht hat. Der Staat kann nicht jedem Arbeitslosen pauschal einen LKW Führerschein bezahlen. Dann muss man sich eben mehr bemühen um die geforderte Qualifikation zu bekommen
Ich hab ihm den Tipp gegeben und bin gespannt, was dabei rauskommt...
Rein gar nichts
Wie rein gar nichts? Die Arbeitsagentur wird ihr blaues Wunder erleben.
Da wirst nur du dich wundern
Dadurch dass er ja schon eine Ausbildung hatte und wegen Unzufriedenheit wechselt, da er leider den Erstberuf nicht ganz freiwillig lernen musste, hat er ein Recht auf Wechsel, zumal man ja das machen soll, was einem auch Spaß macht und die Arbeitsagentur warf ihm Undankbarkeit vor, wo ich nur gesagt habe, dass er sich das nicht gefallen lassen soll.
Deswegen hat er immer noch keinen Anspruch...und nein, es gibt kein Recht zum Berufswechsel aus Unzufriedenheit
Dann bleibt ja eigentlich nur noch die Arbeitslosigkeit als letzten Ausweg, nur dann werden die Arbeitenden ihn aber mitfinanzieren müssen. Ist ja ganz toll, wenn dadurch Arbeitslosigkeit geschaffen wird.
Es gibt also nur Arbeit mit LKW Führerschein? Er hat doch bei euch Arbeit, warum maulst du also? Niemand hat Anspruch darauf, dass irgendjemand ihm seinen Wunschberuf finanziert
Ja eine Alternative waren Arbeiten auf Ungelerntenniveau (Paketdienst) oder sogar die Behindertenwerkstatt, nur was soll er dort mit einem mittleren Abschluss?
Wenn er seinen Beruf nicht ausüben möchte, ist das sein Entschluss. Dann muss er eben mit Hilfsarbeiten zufrieden sein. Und eine WfbM ist keine "Auffangstation" für Arbeitslose
Nein, dies muss er nicht und wir werden es mit dem Anwalt definitiv durchziehen und ich habe mich auch schon als Unterstützer gemeldet.
Kannst du machen. Aber auch ein Anwalt kann die Gesetze nicht ändern. Er hat keinen Anspruch...
Ich halte die interne Variante, dass ihr versucht, ihn im Unternehmen zu qualifizieren / finanziell für die Grundquali zu unterstützen, nach wie vor für die erfolgversprechendere. Aber die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe wird schon ein Indiz dafür sein, ob es da Aussicht auf Erfolg gibt.
Klar, darüber wurden wir auch informiert, nur trotzdem braucht er ja diese beschleunigte Grundqualifikation, die er ja nicht zu haben scheint.