Schlüsselkennzahl 95 abgelaufen. Was nun?
Hallo Community. In den hiesigen Fragen habe ich leider keinen ähnlichen Fall finden können. Bedingt durch die seit 2008/2009 geltenden Gesetze für EU Berufskraftfahrer, habe ich nach Erlangung der Fahrerlaubnisklassen C/CE im Jahre 2013 -notwendig für die Erlangung meines Fahrlehrerscheins- die Kennzahl 95 in den vorgesehenen Spalten bis 09.09. dieses Jahres eingetragen bekommen, ohne dass ich die (beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren musste. Da ich aber in meinem Beruf absolut nicht mehr zufrieden bin; ich war vor einem Jahr zwei volle Monate wegen Burnouts und angegriffener Psyche krank und seitdem regelmäßig bei der Gruppentherapie, möchte ich mich neu orientieren. Der Beruf des Kraftfahrers, in absehbarer Zukunft auch Verkehrsmeister, etc., ist eine der Optionen... Und ich bin auch damals ein paar Mal 12to gefahren, um mir den Fahrlehrer-Lehrgang finanziell etwas zu erleichtern. Seitdem habe ich allerdings die Fahrerkabine nicht wieder von Innen gesehen. Wie sieht es also nun in meinem Fall aus? Wenn ich diesen Weg gehen möchte, reicht es dann (rein rechtlich gesehen!), die Module als Weiterbildung zu machen, da ich die Kennzahl 95 bereits bis September dieses Jahres hatte? Oder muss ich eine (beschleunigte) Grundqualifikation ableisten, eben weil sie abgelaufen ist? Ich benötige bitte keine Antworten, was man mir raten würde. Sondern nur Antworten, die rechtlich belegbar sind.
Danke im voraus
1 Antwort
Tja, da haste Dir ja nen Bock geschoßen ;-)
Ich kann Dir nur sagen wie es in Bayern gehandhabt wird, obwohl die EU-Fahrpersonalverordnung in allen Mitgliedsländern gleich gültig ist.
Ist die 95 ausgelaufen und hast es versäumt durch die Modullehrgänge Dein Qualifikation erneut nachzuweisen einschl. der verkehrsmedizinischen Untersuchung, wirst Du wohl oder übel den erweiterten Grundqualifikationslehrgang nach BkrFG machen müssen.
Doch es gibt zwei Auswege, ich nenne sie Tricks.
Fährst Du nur National, darfst Du auch ohne die 95 fahren, ABER...
Du mußt Deinen Führerschein jedes Jahr aufs neue verlängern lassen ohne die 95. Und ins EU-Ausland darfst Du nicht am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen.
Manche Zulassungsstellen akzeptieren es auch, daß wenn Du im laufenden Jahr die 95 verloren hast; dann machste in einem Rutsch hintereinander die fünf Module und reichst diese im selbigen Jahr ein, dann wird es im allgemeinen noch anerkannt.
Aber ich glaube, daß dieser Rat wohl zu spät kommt für dieses Jahr.