Führerschein CE mit Eintrag *) - 12to Solo erlaubt oder nicht?
Niemand kann mir verbindlich sagen, ob man mit folgenden Eintragungen im Führerschein einen 12to Solo fahren darf:
CE Spalte 10: *) Spalte 11: 02.09.19 Spalte 12: 79, 95.02.09.2019
Ausstellungsdatum des Führerscheins ist der 02.09.14
Wie gesagt: es geht nur darum ob der Inhaber dieses Führerscheins einen 12to Solo fahren darf oder nicht.
Vielen Dank im Voraus und Gruß, murkelmel
6 Antworten
Du hast den C. Der berechtigt zum fahren von großen LKW ohne Gewichtsbeschränkung. Also darfst Du sämtliche LKW ohne Anhänger fahren.
Die Schlüsselnummer 79 bei CE bezieht sich auf die Besitzstandswahrung des alten Klasse3. Mit der hat man LKW bis 7,49t fahren dürfen. An den LKW hat man einen Mehrachsigen Anhänger haben dürfen bis zum Zuggesamtgewicht 12t. Außerdem durfte man mit der alten Klasse 3 einen 7,49t LKW und einen einachsigen Anhänger mit Tandemachse (Achsabstand unter 1m) und durchgehender Bremsanlage bis Zuggewicht 18,5t fahren. Dies resultiert daraus, dass bei durchgehender Bremsanlage der Anhänger bis zum 1,5fachen Gewichts des Zugfahrzeuges haben darf und Tandemachsen unter 1m Abstand bis zu 11t belastet werden dürfen. (7,5t LKW und 11t Anhänger ergeben 18,5t).
Nur mit der Schlüsselnummer 79 bei CE darf man trotzdem keine LKW über 7,49t fahren, da Du aber den FS Klasse C hast, darfst Du den 12t-Solo-LKW fahren.
Das *) in der Spalte Erteilungsdatum ist da nur, weil die Erteilung der Klasse links oben handschriftlich eingetragen wurde. Dies kommt daher, wenn der Führerschein in der Bundesdruckerei schon vor Deiner Prüfung gedruckt wurde, und bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung das Erteilungsdatum links oben handschriftlich eingetragen wird. Das *) verweist auf das Feld links oben.
Das kann man auch schön daran erkennen weil in dem Feld 14, in dem das Datum handschriftlich eingetragen wird, in Klammern auf die Spalte 10 verwiesen wird. 14(10).
Ist denn das so schwer...
C ist LKW, E ist Hänger, Du hast den C, also darfst Du sämtliche LKW ohne Hänger fahren.
Schlüsselnummer 79 bei CE bedeutet LKW 7,49t mit Tandemachshänger bis Zuggesamtgewicht 18,5t. Das kommt vom alten Klasse 3, da durfte man das fahren. Weil aber der EU-Kartenführerschein so eine Klasse nicht vorsieht, haben sie die Schlüsselnummer 79 dafür definiert.
Jetzt vergiss doch mal die Schlüsselnummer 79. Du hast den Klasse C, die ist LKW ohne Anhänger. Ein 12t solo ist ein LKW ohne Anhänger, ergo darfst Du den fahren.
Das was ein anderer meinte "nur im Zug" bezieht sich auf die Schlüsselnummer 79, die 18,5t gelten nur im Zug, also 7,49t-LKW und 11t-Hänger, nicht 18,5t Solo...
Klipp und klar: Hat jemand die Klasse C darf er ALLE LKW ohne Anhänger fahren!!!
Hat jemand den Klasse C nicht, nur die Schlüssel 79: Dann darf derjenige nur LKW bis 7,5t mit Anhänger fahren.
Solo nein !
Der CE mit Schlüsselnummer 79 ist der alte 3 Führerschein !
Solo bis 7,495 Tonnen und ZÜGE bis 18,495 Tonnen !
Die 95 sind die Module die er bis 01.09.2019 erneuern muss !
Ich befürchte, dass dies die Lösung ist und zum Leidwesen des Inhabers, dass er keinen 12to Solo fahren darf.
Er hat mir aber versichert, dass er 15 Jahre lang mit diesem Führerschein einen 12to Solo gefahren ist. Auch wurde er in dieser Zeit mehrmals von einer Polizeikontrolle kontrolliert - wobei dies nicht wirklich aussagekräftig ist. Die Polizeibeamten sind in Sachen LKW-Führerschein oft ratlos und nicht ausreichend geschult.
Vermutlich hat er die ganzen Jahre einfach nur Glück gehabt!?
ER hatte ja mal den Rosa Führerschein ...... den normalen klasse 3 ...... erst mit Einführung des Digital Tachos brauchte er den Plastikführerschein ....... aber selbst mit dem Rosa hätte er nie einen 12 to. SoloLKW fahren dürfen..... das hätte selbst der dümmste Dorfpolizist erkannt ! ich glaube eher da bindet dir jemand einen Bären auf !
Das betrifft aber nur den CE !!!!!
Den C hat er ja .....wenn ichs JETZT richtig gesehen habe !
Wenn er da einen Eintrag hat darf er Selbstverständlich SoloLKW fahren !!
Wenn in der Spalte 10 das Sternchen ist, so bedeutet das nur, das das Austellungsdatum unter der Ziffer 14 (links oben auf der Karte) eingetragen wurde. Hinter der Ziffer 14 steht in Klamnmer auch die Ziff. 10. In Spalte 10 wird das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse, in deinem Fall der Klasse CE, eingetragen. Ab diesem Datum bist zu berechtigt, Kfz dieser Klasse zu führen. In Spalte 11 steht das Ablaufdatum, zu diesem Zeitpunkt wird die Fahrerlaubnis "ungültig". Vor Erreichen des Datums ist die "Verlängerung der Gültigkeit" zu beantragen. In Spalte 12 werden Auflagen und Beschränkungen mittels eines Zahlencodes eingetragen. Es gilt die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) mit Ablaufdatum (gleichzeitig mit Ablauf der Klasse CE) am 02.09.2019.
Die Zahl 79 bedeutet innerhalb der FE- Klasse CE: Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
79 bezieht sich also nur auf Züge ( Lkw + Anhänger) und nicht auf Einzelfahrzeuge! 12 Tonnen Solo also nicht zulässig aufgrund der 79 im Führerschein.
Nachdem das Sternchen bei CE ist und nicht bei C gehe ich davon aus, dass eine Prüfung mit Anhänger am 02.09.2014 abgelegt wurde. C hatte er vorher ja schon. Hier passt tatsächlich was nicht zusammen. Fehler bei Ausstellung der Karte durch die behörde? Die Schlüsselzahl 79 passt nicht hier rein.
Die Ziffer 95 ist klar - das ist die Eintragung der Module mit den 5 Jahren Laufzeit.
Das Problem ist das Sonderzeichen *) inkl. der Ziffer 79.
Und nun bringe noch mehr Verwirrung rein, und zwar mit dem Vorgängerführerschein:
Bei diesem ist nämlich unter CE gar kein Eintrag!
Im Alt- Kartenführerschein nur Klasse C und im obigen Bild unter der Neuen Karte gibt es dann CE mit neuem Erteilungsdatum. Das deutet darauf hin, dass am 02.09.2014 eine Prüfung auf Klasse CE abgelegt wurde. CE mit Prüfung heißt aber vollwertiger Besitz der Klasse ohne Einschränkung und Löschung der Einschränkungen aus der Umschreibung. Die Zahl 79 wäre dann fehl am Platze.
02.09.2014
Bedeutet Eintragung Schlüsselnummer 95 .... Berufsqualifikationsgesetz .......bis 09.09.2014 Übergangsfrist bis 09.09.2016 .......
Nach der in § 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) enthaltenen grundsätzlichen Regelung muss die erste Weiterbildung im Personenverkehr bis zum 10. September 2013 und im Güterkraftverkehr bis zum 10. September 2014 absolviert und nachgewiesen werden.
Um den betroffenen Berufskraftfahrern die Gelegenheit zu geben, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, sieht das BKrFQG eine Übergangsregelung vor, nach der die Regelfrist für die erste Weiterbildung um maximal 2 Jahre überschritten werden darf. Dies gilt für alle Personen, deren Führerschein innerhalb der auf die o.g. Regelfrist folgenden zwei Jahre abläuft. Die maximal möglichen Fristen betragen danach im Personenverkehr bis zum 10. September 2015 und im Güterkraftverkehr bis zum 10. September 2016.
Schau mal bei TÜV Nord. de Führerscheinklassen. Dort steht das sehr ausführlich
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe eben bei TÜV Nord unter den Führerscheinklassen und den Schlüsselnummern nachgesehen, doch dort gibt es den Eintrag, so wie er im Führerschein ist, nicht!
Es gibt zwar wohl die Schlüsselnummer 79, doch immer mit einer zusätzlichen Angabe. In dem von mir gezeigtem Führerschein steht aber nur 79 - ohne weitere Angaben. Darüber hinaus auch noch in der Spalte 11 das Sonderzeichen *)
Eine sehr komische Geschichte!
Der Inhaber des Führerscheins behauptet, dass er 15 Jahre lang mit diesem Führerschein einen 12to Solo gefahren hat. Ich bin aber der Meinung, dass er dies nicht darf - weiß es aber nicht genau.
Deshalb die Frage hier bei gutefrage.net!
Aber mit der 79 Eintragung, darf man doch sowieso 18 To fahren, bis zum 50 Lebensjahr, oder habe ich das falsch in Erinnerung ? Dann muss man alle 5 Jahre zur Nachprüfung, was bedeutet das er am 2. 9 2019 erneut geprüft wird. Ich meine die 95 dazwischen, bezieht sich auf das Jahr, Wo die Lizenz gemacht wurde. Ich hoffe, Ich habe das selber richtig Verstanden, Ich möchte hier ja keinen Müll Verbreiten.
Die 95 bezieht sich auf die beschleunigte Grundqualifikation, womit man gewerblich fahren darf. Das hat mit dem Jahr des Erwerbs nichts zu tun.
Stimmt den wenigstens der Rest, oder habe Ich mich total Verhauen? Das ist so unverständlich gemacht alles!
darf man doch sowieso 18 To fahren
Keinen Solo LKW sondern einen LKW mit Anhänger ( ZUG )
Hmm, das wäre ja super. Doch es ist schon eigenartig, dass auch hier der eine sagt, ja mit diesem Führerschein darf man 12to Sol fahren und der andere sagt nein, nur im Zug.
Wie kann ich mich nun absichern? Der Inhaber des FS behauptet, dass er einen 12to fahren darf, ich bin mir nicht sicher. Jedoch wäre es super, wenn er in der Tat 12to Solo fahren dürfte!
Warum ist das nur so kompliziert!?