Lieferung Frei Verwendungsstelle.

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Dann schau unter

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=10980

nach und dann unter den Bedingungen in den Aufzählungen.

Die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit sind in der Lastenhandhabungsverordnung (Artikel 2 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz vom 04. Dezember 1996 BGB l. IS.1841)/8/ festgeschrieben.

Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du ja mal den Lastenrechner vom institut-aser de herunterladen und nachrechnen.

Gruß Uli

elektromeister  30.11.2014, 19:03

Habe das einmal unter Berücksichtigung von 20m Laufweite und Treppen bei einem Kartongewicht 17,5kG gemacht. Da kommt bei EN 1005 Teil 2 ein Index von 2,31 heraus. "Das Risiko ist nicht mehr vertretbar" Nach Niosh: "Die Last ist oberhalb des Richtweres" und nach der Leitmerkmalmethode: "Eine körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen möglich. Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll."

Das zusammen sollte bedeuten, in dem Fall sin 2 Personen notwendig.

Ich bestelle meine Weinlieferungen auch immer bis in den Keller hinunter. Es ist Sache meines Lieferanten, das mit dem Zusteller zu klären und zu vergüten. Ich wüßte nicht, was daran unmoralisch oder unmenschlich sein sollte. Das ist der Job !

Solltest Du einen Unfall erleiden, bist Du hoffenltich über die BG abgesichert, wenn Du Arbeitnehmer bist, ist das der Fall. Und für Schäden,die Du bei der Lieferung anrichtest, hat Dein Chef oder Du hoffentlich eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Moin, würde mich interessieren wie das gehandhabt wurde.