Der Polizei Lichthupe geben?
Joa mir ist gestern/heute Abend was blödes passiert. Ich bin auf einer schnellbefahrenen Straße in eine Kurve gefahren und mir kam ein Auto entgegen, dass mich geblendet hat. Ich habe 2 mal die Lichthupe gezogen und dann gesehen das es ein Polizeiauto ist. Die haben mich zurück "Gelichthupt" und wollten nach der kurve irgendwo wegen mir wenden. Also bin ich schnell in eine Straße reingefahren wo die mich nicht gefunden haben.
Jetzt meine Frage: ist das was ich gemacht habe Strafbar?
6 Antworten
Ich habe einen Streifenwagen sogar schon von hinten "Gelichthupt".^^ Der hatte wahrscheinlich irgendeinen Massefehler in der Elektrik und deswegen hat sein Rückfahrscheinwerfer dauerhaft geleuchtet. Kam natürlich auch sofort "BITTE FOLGEN" und sie wollten wissen was das sollte.
Hab dann gesagt "Ihr Rückfahrscheinwerfer brennt dauerhaft." Meinten sie "Danke für den Hinweis." und gut. :D
Also es ist nicht strafbar wenn man die Lichthupe in einer entsprechenden Situation (Blendung, Gefahrensituation...) als Warnsignal einsetzt. Deshalb funktioniert sie ja auch, wenn der Zündschlüssel abgezogen ist. Mit Warnsignal meine ich allerdings nicht, wenn in 100m ein mobiler Blitzer steht. :D ...was jedoch auch eine nette Geste ist. ^^
Also in dieser Situation war das keinesfalls eine Ordnungswidrigkeit. Das hättest du auch vor Ort klären können. Eine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn du in der Stadt am Straßenrand Tante Emma stehen siehst und dann wie verrückt hupst und mit der Lichthupe blinkst. Dafür ist sie (eigentlich^^) nicht gedacht.
Ist doch nett, den Polizisten per Lichthupe vor dem Blitzer zu warnen.. :D
die lichthupe ist dafür gedacht, dass du entgegenkommenden verkehr warnen kannst. z.b. vor einem stau, der in einer unübersichtlichen kurve oder hinter einer kuppe beginnt. oder vor gegenständen, die auf der fahrbahn liegen.
die lichthupe ist aber nicht dafür gemacht, um andere zu blenden.
kleiner dialog aus der fahrschule:
prüfer: ihnen kommt ein fahrzeug mit fernlicht entgegen und blendet sie. wie reagieren sie?
ich: ich mache ihn mit der lichthupe darauf aufmerksam, dass er abblenden soll.
prüfer: ach... sie werden geblendet und dann blenden sie den anderen also auch noch? wir sehen uns in 2 wochen wieder. tschüss.
die richtige antwort wäre übrigens gewesen: ich veringere mein tempo soweit, bis ich wieder auf sich fahre. nötigenfalls bleibe ich ganz stehen. ist zwar praxisfremd... aber das sind viele gesetze.
das ist so ooder so falsch denn man tippt die Lichthupe nur kurz an. Bei diesem kurzen antippen kommt es zu keinerlei Blendung weil 1. Das Auge dieses kurze aufblenden mit seinem Reflex abwendet und 2. die Fernscheinwerfen durch kurzes antippen gar nicht ihre volle Leistung erreichen.
Es gibt natürlich Vollpfosten die einem dann die Flaklichter Model Varta-Volkssturm voll entgegen knallen aber diese Leute sind zum Glück selten.
genau so sehe ich das auch, völliger schwach sin was er da meint, sonst wäre die Lichthupe ja nicht am auto angebracht, wenn sie einem bei der Betätigung so blendet, ist genauso mit der normalen Hupe
Immer wenn Du hpen darfst, darfst Du auch die Lichthupe benutzen.
Ich denke in der geschilderten Sizuation gab es keinen Grund für die Lichthupe.
Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet Dich 10,- Euro.
da ich mal wieder zur sau gemacht wurde, weil hier einige denken, sie hätten die weisheit mit dem löffel gefressen....
Wozu darf man die Lichthupe benutzen?
Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:
— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.
— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.
Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.
Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.
quelle: http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php
die gesetze sind in deutschland und österreich ein wenig verschieden. in österreich ist das aufblenden, um jemandem zu sagen, dass er abblenden soll strengstens verboten. in deutschland wird es toleriert.
das aufblenden um vor radarkontrollen zu warnen ist in österreich dafür erlaubt. in deutschland hingegen verboten.
ja siehst du, denn er hat es ja schließlich als Warnsignal verwendet weil er sich gefährdet sah!
aber nur dann, wenn der entgegen kommende das auch so sah. wenn der polizist sagt, dass er geblendet wurde.... ich möcht mal sehen wie du dich dann raus redest ;)
aber die Polizei hat mich doch auch "Gelichthupt"
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das betätigen der Lichthupe nicht erlaubt, ausserhalb ja. Aber....
In einer Gefahrensituation darf man zu jeder Zeit die Lichthupe betätigen um z.B. auf eine Blendung aufmerksam zu machen. Das dich das normale Abblendlicht geblendet hat weil es vielleicht zu hoch eingestellt ist, kannst du nicht erkennen. Dein Ziel war es die Blendungsgefährdung von dir abzuwenden weil du davon ausgegangen bist das der Entgegenkommer mit Fernlicht unterwegs war.
In dem Fall also ganz klar gerechtfertigter Einsatz der Lichthupe.
lg Susan
Gut, dass Prüfer aber keine Juristen sind .. ;)