Letztmöglicher Kündigungstermin, genau gerechnet?
Hallo, ich möchte zum 1.3. eine neue Stelle antreten. Meine Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Ich möchte gerne wissen, bis wann spätestens die Kündigung beim jetzigen Arbeitnehmer eingegangen sein muss. Wenn ich online recherchiere, finde ich aber zwei unterschiedliche Ansichten von Experten: Die einen meinen, bis zum 28. Januar, da der Februar ja auch nur 28 Tage hat, und die anderen meinen, bis zum 31. Januar reicht. Kulanz habe ich auf jeden Fall nicht zu erwarten, weder von der alten noch von der hoffentlich bald neuen Firma.
Wie seht ihr das, bitte?
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2 Antworten
Wenn der 28. Februar der letzte Tag der Betriebszugehörigkeit sein soll, muss Deine Kündigung mit der Frist von einem Monat zum Monatsende spätestens am 31. Januar bei AG eingegangen sein.
Du kannst Deine Kündigung aber auch schon morgen abgeben, das spielt keine Rolle, früher ist immer möglich.
Lass Dir aber den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen.
Beantrage auch gleich noch den Freizeitausgleich für evtl. vorhandenen Resturlaub und/oder Überstunden und verlange ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Danke fürs Sternchen
Kündigung muss spätestens am 31.01. dem AG zugegangen sein.
Kündigung dann zum 28.02.