Leiht das Jugendamt einer Auszubildenden 19 Jahre alt die Kaution und erste Miete?

3 Antworten

Leiht das Jugendamt einer Auszubildenden 19 Jahre alt die Kaution und erste Miete?

Das Jugendamt übernimmt solche Sachen schon überhaupt nicht; keine Zuständigkeit.

In der Regel muss man bis 25 zu Hause wohnen bleiben und es gibt nur in besonderen Fällen Unterstützung.

Bis zum Ende der Erstausbildung sind Deine Eltern unterhaltspflichtig, dabei spielt Dein Einkommen auch eine Rolle.

Sollten Deine Eltern versuchen Dich rauszuschmeißen, dann wende Dich an das Jugendamt und das Jobcenter.

Solltest Du z.B. 600 € netto haben und Du würdest ausziehen, dann kannst Du noch einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.

Somit hättest Du so viel Geld, das Deine Eltern  nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet sind

Der neue Mann hat überhaupt nichts zu sagen.

Auch, wenn Du aus der Wohnung geworfen wirst, ist Deine Mutter (und auch Dein Vater, so es ihn noch gibt, zuständig für Dich - und zwar bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung.

Solltest Du wirklich rausgeworfen werden, kannst Du Dich erst mal ans Jobcenter wenden. Rauswurf ist ein Grund, dass Dir eine Wohnung bezahlt wird.

Kannst Du da nachlesen:

http://www.strassenfeger-archiv.org/article/2523.0018.html

Zeig dem typen dass er dir nichts zu sagen hat

eggenberg1  23.06.2016, 14:26

sie ist volljährig   !!!