Jugendamt behält Kindergeld ein?

6 Antworten

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Bei fremduntergebrachten Kindern ist es auch so, dass das Jugendamt die Familienbeihilfe (bei euch Kindergeld) kriegt und die Eltern auch noch zahlen dürfen, weil sie ja unterhaltspflichtig sind. Wird bei dir genauso sein. Kinder kriegen in dem Fall ein Taschengeld.

xXnightvisionXx 
Beitragsersteller
 03.09.2010, 09:38

Das ist richtig, ich bekommen ein mageres Taschengeld. Also habe ich keine Chance auf weitere Finanzielle Unterstützung, als das Taschengeld?

Emese  03.09.2010, 09:38
@xXnightvisionXx

Deine Verpflegung wird ja finanziert oder? Es ist so, als würdest du zuhause wohnen...

Emese  03.09.2010, 09:42
@Emese

Danke fürs Sternchen! :-)

Das Kindergeld dient der "Versorgung" für das Kind.

Vermutlich wird es direkt an die Einrichtung gezahlt.

Dein Vater müsste das Kindergeld - falls er es denn bekäme - der Einrichtung in vollem Umfang zur Verfügung stellen (da das "Kind" ja bereits volljährig ist...)

Zwar könntest Du als Volljährige(r) das Kindergeld an Dich zahlen lassen, müsstest es dann allerdings ebenfalls der Einrichtung zur Verfügung stellen.

das Jugenamt MUSS wissen, wer das Kindergeld erhält, das erfährt man über die Kasse, dort liegt das Schwarz auf Weiss vor und dann gibts kein drumrum Gerede mehr!!!

xXnightvisionXx 
Beitragsersteller
 03.09.2010, 09:36

Hey, vielen Dank für deine Antwort. Kann es denn überhaupt sein, dass das Kindergeld direkt vom Jugendamt einbehalten wird? Ich meine eigentlich steht es mir ja zu, da ich ja sozusagen "alleine" dastehe..

schelm1  03.09.2010, 09:39
@xXnightvisionXx

Du stehst nicht "alleine" da. Immerhin erfährtst du durch das Jugendamt eine fürsorgliche Betreuung! Davon träumen andere junge Menschen nur, die noch dem Druck eines ach so garstigen Elternhauses ausgesetzt sind!

Emese  03.09.2010, 09:39
@xXnightvisionXx

Du stehst nicht alleine da, da du ja in einem Heim wohnst. Musst keine Miete, Betriebskosten, Verpflegung, usw. zahlen...

pluggy  03.09.2010, 09:40
@xXnightvisionXx

Nein, das Kindergeld steht dir nicht zu. Es steht dem zu, der fuer dich aufkommt, dich ernaehrt usw. Wenn dein Vater und deine Mutter sich in der Vergangenheit nicht um dich gekuemmert haben, steht denen auch kein Kindergeld zu. Ich nehme an, das geht ans Jugendamt.

xXnightvisionXx 
Beitragsersteller
 03.09.2010, 09:42
@pluggy

Okay, aber in dieser Einrichtung gibt es auch Jugendliche, die vom Arbeitsamt gefördert werden, mit den gleichen Ambitionen, doch die bekommen das Kindergeld

Emese  03.09.2010, 09:46
@xXnightvisionXx

Bist du arbeitsfähig oder studierst du noch?

xXnightvisionXx 
Beitragsersteller
 03.09.2010, 10:17
@Emese

Ich mache eine Ausbildung

Emese  03.09.2010, 10:20
@xXnightvisionXx

Dann kann dich das Arbeitsamt nicht vermitteln --> kriegst auch kein Geld von denen. So lange hast du es gut, bis dich das Jugendamt unterstützt! Wünsche dir viel Erfolg fürs Leben!

Er beteiligt sich mit Deinem Kindergeld an den Kosten, die Du dem Jugendamt durch Deine Betreuung verursachst! - Geld gut angelegt!

dies ist eine einfache sache:>frag das jugendamt<