Gesetzliche Quelle wie lang dürfen Eltern ihre Kinder krankschreiben?
Eine Schülerin meines Sonderpädagogischen Institutes ist bereits 3 Tage krankgemeldet durch ihre Eltern. Für die kommenden Tage haben wir eine ärztliche Bescheinigung verlangt.
Von den Eltern kam daraufhin die Rückmeldung: "Wo steht das [man eine ärztliche Entschuldigung nach dem dritten Tag benötigt] ?"
Mit solch einer Dreistigkeit haben wir nicht gerechnet um ehrlich zu sein.
Wenn mir jemand die entsprechende Gesetzesgrundlage verlinken könnte wäre ich sehr dankbar. Sie würden mir damit eine Menge Zeit und Nerven ersparen.
Vielen Dank schonmal für die kommenden Antworten.
2 Antworten
Leider hat jedes Bundesland seine Eigene Regelungen. In Thüringen ist in §5 Abs. 2 der Schulordnung (ThürSchulO) folgendes geregelt.
-Bei einer erkrankung von länger als 3 Tagen, müssen die Eltern die Dauer der Erkrankung mitteilen
-Bei einer Erkrankung von länger als 10 Tagen ist kann ein Ärztliches Zeugnis verlangt werden.
-Bei gehäuften Erkrankungen oder wenn an der Erkrankung zweifel bestehen, kann das Ärztliche Zeugnis auch eher verlangt werden.
In den meisten Bundesländern sollte es ähnliche Regelungen geben. Zu beachten ist, dass Schulrechtliche Regelungen zum Krankheitsfall nicht Analog zu Arbeitsrechtlichen Regelungen sind!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :) Wir sind im Land Brandenburg, hier sollte es also auch solche Regelungen geben? Ich werde mich mal schlau machen.
Da bisher noch niemand geantwortet hat, der sich wirklich auskennt, schreibe ich meinen Kenntnisstand, aber unter Vorbehalt, da ich mir nicht sicher bin.
Soweit ich weiß, ist das gar nicht gesetzlich geregelt, sondern wird von den Schulen per Schulordnung (die von den Schülern und Eltern unterschrieben wird), geregelt.
In Deinem Fall müsste das ggf. in den Schulvertrag mit hineingeschrieben werden.
Legen die Bundesländer Gesetzlich in den Schulgesetzen bzw. Schulordnungen fest. z.B. §5 Thüringer Schulordnung. Abweichende Regelungen seitens der einzelnen Schulen wären unzulässig.