Lehrerin sehr verpeilt und beschuldigt uns?

8 Antworten

Sie muss die Klausur anlündigen und auch die Art der Arbeit angeben (Übersetzung, Grammatik, Hörverständnis...) . Themenmäßig kann das alles sein, was ihr bisher in den letzten Jahren gemacht habt. Sprache baut ja auf und wird immer komplexer. Drei Themen vorzugeben ist eher guter Wille. Leider machen das viele Lehrr do, dass sie dann ein ganz anderes Thema vorsetzen .

Sie kann auf keinen Fall von euch Wissen verlangen, das ihr nicht im Unterricht behandelt habt. Geht am besten gemeinsam zur Schulleitung oder noch besser schickt eine Gruppe von Eltern, die der Frau mal Feuer unterm Hintern machen ;)

ich denke, dass grundsätzlich ALLE Themen Gegenstand der Lernerfolgskontrolle sein können. Unerheblich ob vorher angekündigt, oder nicht. Dass das Themengebiet der Lehrer im Vorfeld eingegrenzt wird ist ein Entgegenkommen der Lehrer.

Gibt es i.welche Gesetze, die schildern, wann die Themen für die Klassenarbeiten stehen müssen(wobei wir das Thema echt nicht gehabt haben).

Eine Klassenarbeit bezieht sich  i m m e r  auf Lernstoff, der im Unterricht behandelt worden ist.

Es kommt darauf an, ob ihr nachweisen könnt, dass die Lehrerin diesen Lernstoff tatsächlich nicht unterrichtet hat. Der wichtigste Nachweis darüber steht im Klassenbuch! Der Lehrer ist nämlich verpflichtet, entsprechende Einträge über die Unterrichtsthemen vorzunehmen.

Die Lehrerin ist nicht verpflichtet, vor einer Klassenarbeit Themenkomplexe zu benennen, die drankommen könnten. Aber es ist grundsätzlich durchaus positiv, dass sie solche Tipps zur gezielten Vorbereitung ihren Schülern gibt.

Meine Ratschläge:

  1. Wartet zunächst einmal ab, ob die Lehrerin wirklich Lernstoff für die Klassenarbeit nimmt, den sie im Unterricht nicht behandelt haben soll.
  2. Geschieht das tatsächlich, dann nehmt baldmöglichst einen Einblick ins Klassenbuch und prüft, ob es einen entsprechenden Eintrag über den Lernstoff gibt oder ob er fehlt. Wenn er fehlt, habt ihr einen Beweis für eure Behauptung. Ist er aber vorhanden, habt ihr schlechtere Karten.
  3. Wenn nur "8 Schüler" in der Klasse behaupten, dass der Lernstoff nicht unterrichtet worden sei, der Rest der Klasse aber nicht, dann ist die Sache für euch erledigt. Denn hat die Lehrerin den Lernstoff nicht unterrichtet, dann muss doch logischerweise die ganze Klasse protestieren. Auch müsste das Ergebnis der Klassenarbeit katastrophal sein.
  4. Sollte der Klassenbucheintrag fehlen oder wenigstens die ganze Klasse protestieren, dann steht der Beschwerdeweg über den Vertrauenslehrer bis zum Schuldirektorium offen. Aber die Klasse sollte diesen Weg dann unbedingt mit Hilfe der Eltern beschreiten, die notfalls auch übergeordnete Behörden einschalten können! Ich gehe aber davon aus, dass die Schulleitung eine massive Eltern- und Schülerbeschwerde wohlwollend bescheiden wird.

MfG

Arnold

blauWale 
Beitragsersteller
 09.06.2016, 01:34

Wir sind nur 8 Schüler im Französischunterricht hahaha

AnitaAn  09.06.2016, 15:14
@blauWale

Also dass ihr nur 8 Schüler seid, konnte ja keiner wissen. Das "hahaha" auf eine ansonsten sehr hilfreiche Antwort (in meinen Augen) solltest du dir da vielleicht schenken...

Soweit meines wissen muss eine Klassenarbeit angesagt werden, aber nicht deren Inhalt - dementsprechend, kannst du da gesetzlich gar nichts machen, soweit mein wissen - wobei das Schulgesetz von Bundesland zu Bundesland anders aussieht...

Ich würde die Klausur schreiben und fertig, wenn ich da an meine Spanisch Lehrer denke, waren die auch immer ziemlich verpeilt, abgesehen von meinem Spanisch Lehrer der deutscher war, die anderen mussten eh bald wieder gehen, da sie nur spanisch unterrichtet haben und man auf dem Gymnasium anscheinend mind. 2 Fächer unterrichten muss.

AskMeLe  22.09.2016, 15:46

In einer Klassenarbeit müssen im Unterricht behandelte Themenkomplexe drankommen. Der Inhalt muss vorher nicht bekannt gegeben werden, muss aber im Unterricht behandelt worden sein. Ein Nachweis darüber bildet das Klassenbuch