Legitimation des Grundgesetzes überhaupt vorhanden?
Meine Frage ist, ob das Grundgesetz, was ja wie eine Verfassung behandelt wird, überhaupt die Legitimation durch das deutsche Volk hat ? Die NPD beispielsweise verneint. Wenn das tatsächlich der Fall wäre, wäre das ein Schlag. Denn der Parlamentarische Rat, der es verabschiedet hat, wurde schließlich nicht gewählt. Und anschließend gab es (meines Wissens nach) kein Referendum darüber. Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Das sollte eigentlich ausreichen:
Der Parlamentarische Rat war ein von den elf Ministerpräsidenten der deutschen Länder der drei westlichen Besatzungszonen auf Anweisung der drei Westmächte Frankreich, Großbritannien und Vereinigte Staaten von Amerika (USA) eingesetztes politisches Organ und bestand aus gewählten Vertretern der Landtage
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
Übrigens: Das Grundgesetz wird nicht wie eine Verfassung behandelt, es ist eine Verfassung.
Der Parlamentarische Rat setzte sich aus Vertretern der Länderparlamente zusammen, und die waren vorher von den Bürgern der einzelnen Länder gewählt worden. Eine demokratische Legitimation war also vorhanden.
Das Grundgesetz wurde in der Tat durch die Siegermächte dem deutschen Volk gegeben. Allerdings ist es seitdem nicht unverändert geblieben. Änderungen lassen sich mit 2/3 Mehrheit vornehmen- von gewählten Vertretern des deutschen Volkes. Von daher ist es legitimiert.
Das Grundgesetz wurde aufgrund einer Anweisung der Westmächte vom Parlamentarischen Rat erarbeitet.
Es ist legitimiert worden, mit dem 4-Mächte-Status und dem 4-Mächte-Abkommen nach der Wiedervereinigung.
Was die NPD sagt, ist so oder So für den Orkus.
Klar ist es das. Aber die 4 Mächte haben die Deutschen nicht repräsentiert.
Ist doch egal. Die ganzen Gesetze und Machtstrukturen sind doch eh alle nur ein komisches Spiel. Letzten Endes entscheidet immer das Geld. Basta.