Abflussrohre die durch andere Wohnungen verlaufen?
Hallo zusammen, in meiner Wohnung (1. Obergeschoss) gab es vor kurzem einen Wasserschaden. Die Wasserleitungen, die unterhalb meiner Wohnung verliefen wurden entfernt.
Der Wohnungseigentümer unterhalb (EG) wollte gerne bei sich die Holzbalkendecke sichtbar haben und hat deshalb seine Hängedecke abmontiert. Nun ist es jedoch so, dass der Wasserschaden behoben wurde, und neue Rohre verlegt wurden, die nun bei ihm sichtbar sind. Und das will er nicht. Hab auch mit dem Installateur geredet, der sagt das eine alternative Verlegung nicht möglich ist.
Nun würde ich gerne Fragen ob sich Jemand mit der Rechtsgrundlage auskennt. Ich verstehe zwar, das er nun einen Aufwand betrieben hat um die Decke so zu gestalten wie er möchte, anderseits verliefen die Rohre vorher auch so. Alternativen sind nicht möglich. Hätte er das denn nicht vorher berücksichtigen müssen bevor er sich die Mühe gemacht hat? Wer ist denn nun im Recht?
2 Antworten
Wenn die Rohre schon immer so verliefen und es keine Alternative gibt, dann hat der Wohnungseigentümer Pech gehabt.
Allerdings könnte er die Rohre verkleiden, es gibt da sogar so eine Art "Fakedeckenbalken" aus Styropor. Diese Balken halbieren oder aussparen und dahinein die Rohre verstecken.
Es wird bei einer Schadesregulierung der vorherige Zustand wieder hergestellt. Der Versicherungsnehmer hat ein Recht darauf.
Wenn der Untere Mieter seine Wohnung anders gestalten möchte und ihn die Leitungen nun bei der neuen Gestaltung stören, ist das sein Problem. Er muss dies mit der Eigentümergemeinschaft (oder bei einem einzigen Vermieter des ganzen Hauses- jenachdem was vorliegt-) abstimmen. Wenn dieser zustimmt und dies technisch machbar ist, kann das auf Kosten des unteren Mieters durch eine FACHfirma durchgeführt werden. Auf etwas Anderes hat er kein Recht.