Straße blockieren - Demonstration?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mal davon abgesehen, dass es sau dumm ist (wenn ein Auto mit laufendem Motor am weiterkommen behindert wird, werden nur unnötig noch mehr Abgase ausgestoßen als beim normalen Fahrtweg. ) machst du dich strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Ihr seid in dem Moment, wo ihr die Straße blockiert, ein Hindernis.

EliasGonzalez03 
Beitragsersteller
 03.08.2020, 21:53

Das wäre sehr unnötig und dumm, da hast du vollkommen Recht, danke!

Nehmen wir an, ich nehme an einer Demonstration teil, die sich gegen Verbrennungsmotoren richtet

wäre selten dämlich

Erfülle ich damit einen Straftatbestand?

Nötigung, Gefährlicher Eingriff in Verkehr

EliasGonzalez03 
Beitragsersteller
 03.08.2020, 20:25

Du hast völlig Recht, das wäre sehr dämlich. Danke!

Das ist wohl auch schwerer Eingriff in den Straßenverkehr.

Ich würde euch allen sogar die Fahrerlaubnis entziehen, aber dazu trotzdem noch die Wasserwerfer mit ganzem Druck einsetzen, notfalls auch die Gummiknüppel zum Einsatz bringen und anschließend FÜNF Jahre Haft, damit ihr die Kosten für die Blockade und den Polizeieinsatz mit 1,25 € Stundenlohn täglich von Mo. - So. in der Zeit von 5.00 - 23.00 Uhr abarbeiten könntet.

Nach deiner Knastzeit würdest du jedes Auto mit Verbrennungsmotor freiwillig küssen.

EliasGonzalez03 
Beitragsersteller
 03.08.2020, 21:54

Realistisch ist die Einschätzung wohl nicht😉 Zum Glück bin ich pro Verbrennungsmotor, sonst hätte ich es schwer bei dir.

Eine Demonstration muss angemeldet werden, mit dieser Anmeldung wird u.A. eine Route vorgegeben und eine ungefähre Anzahl an Teilnehmer.

Wenn ihr euch unangemeldet einfach auf die Straße setzt und den Verkehr blockiert darf und wird die Polizei die Situation auflösen, euch notfalls auch unter Anwendung minimal notwendiger Gewalt entfernen.

Ihr erhaltet dann natürlich auch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, womöglich auch mehr, aber dazu kann ich nichts weiter sagen.

Still  03.08.2020, 20:25

Wo siehst du denn eine Gefahr? Nötigung ist da eher zutreffend.

olfinger  03.08.2020, 22:50
@Still

Alleine der Versuch ist Strafbar, nachzulesen hier:

https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Wenn durch diese Blockade z.B. ein Einsatzfahrzeug in einer Einsatzfahrt behindert wird kann hier auch die Gefährdung von Leib und Leben Einsatz finden.

Einzig das Strafmaß orientiert sich dann am Ende nach dem, was tatsächlich vorgefallen ist.

Ob auch §240 StGB Einsatz findet möchte ich mal nicht beurteilen, m.E. wäre der Fall mit §315b StGB bereits abgedeckt.

Still  04.08.2020, 07:42
@olfinger

Das würde aber nur zutreffen, wenn tatsächlich z.B. ein RTW nicht zum Ziel kommt. Die abstrakte Gefahr erfüllt den Tatbestand nicht.

olfinger  04.08.2020, 15:02
@Still

Das ist korrekt und deshalb habe ich das auch nur als Beispiel genannt.

Der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist aber dennoch erfüllt, wenn in diesem Fall erstmal auch nur als 'Versuch' zu werten.

Auch wenn das eine genehmigte Demonstration sein sollte, darf die oeffentliche Ordnung in dem Sinne, wie die Blockierung von Strassen, nicht gestoert werden.

https://www.berlin.de/polizei/service/versammlung-anmelden/

Woher ich das weiß:Recherche