Darf man, wenn man in Holland wohnt mit GELIEHENEM deutschen Auto (PKW) in Holland fahren?
Hallo liebe Community, ich brauche mal wieder Hilfe von Leuten, die sich besser auskennen als ich. Ich wollte mein Auto eigentlich in Holland importieren und jetzt wurde ich drauf aufmerksam gemacht ob das denn überhaupt nötig ist, denn ich befinde mich in folgender Situation: Ich wohne in Holland und bin dort auch in einer Gemeinde eingeschrieben (ich werde auch in Holland arbeiten). Meine Mutter lebt in Deutschland und hat ein Auto, das auf ihren Namen läuft (ihr Name ist eingetragen im Fahrzeugbrief und -schein). Sie leiht mir dieses Auto auf unbestimmte Dauer. Also würde ich mit diesem geliehenen (und in Deutschland gemeldeten) Auto in Holland rumfahren. Ich weiß, dass folgende Sachlage illegal ist: Ich bin in Holland gemeldet und fahre mit meinem (!) in Deutschland gemeldetem Auto herum. Das wäre wohl eine Straftat, aber wie sieht es denn aus wenn mir das Auto nicht gehört sondern lediglich (wie oben beschrieben) geliehen ist? Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann! Im Internet kann ich einfach nichts finden...VIelen Dank schon einmal für eure Antworten! :)
11 Antworten
Ich kenne das niederländische Recht zwar nicht, jedoch wäre es in Deutschland auf jeden Fall nach Zulassungsrecht (Fahrzeugzulassungsverordnung) und steuerrechtlich (Abgabenordnung) verboten. Wer in Deutschalnd wohnt, d.h. amtlich gemeldet ist, muss auch hier sein Fahrzeug zulassen und seine Steuerlast zahlen. Und dieses sofort bei Einführen des selbstgenutzten Fahrzeuges. (Deshalb gibt es ja auch Kurzzeit- bzw. Einfuhrkennzeichen). Dabei spielt der ausländische im Fahrzeugschein eingetragene Halter gar keine Rolle. Es kommt darauf an, wie das Fahrzug genutzt wird. Wird es behandelt wie ein eigenes und der regelmäßige Standort ist hier, dann ist auch hier zu zahlen. Ist doch logisch! Viele EU Bürger, insbesondere osteuropäische Bürger, machen dieses (absichtlich?) falsch, denn dort ist die Steuerlast geringer und die Kfz.-Versicherung billiger. Außerdem brauchen sie hier nicht zum TÜV. Dass sie sich strafbar machen (Steuerhinterziehung und Zulassungsverstoß) scheint ihnen entweder egal oder nicht bewusst zu sein. Und noch was: Diese immer wieder genannte 180 Tage-Frist (als sog. überwiegender Teil eines Jahres) gibt es für Ausländer, die hier ihren Lebensmittelpunkt begründet haben, ausdrücklich nicht!! Das gilt nur für z.B. internationale Montagearbeiter, welche hier zwar längere Zeit aufhältig sind, jedoch hier nicht bleiben werden. Ich denke, dieses wird in Holland nicht anders sein. Also VORSICHT. Und laß dir gesicherte Informationen der niederländischen Behörden geben! Steuern und Zulassung sind nationales Recht und haben nichts, aber auch gar nichts lieber tiwo666 mit der EU zu tun. Noch Fragen? Dann mal los...
Das mit der EU stimmt , denn bis 1999 durfte man den guten alten 3 er Führerschein machen und bis 7, 5 mit Anhänger fahren, seit dem EU - Schein nur noch 3, 5 t und es ist ein eigener Anhängerschein erforderlich, die EU macht mit Ihrer Regulierungwut alles vile schwieriger und komplizierter. Aber wenn das Auto auf auf Deine in der BRD lebend Mutter zugelassen ist darfst Du in NL damit fahren, du benötigst nur ien schriftlich Benutzererlaubnis von Deiner Mutter und ien grüne Versicherungskarte , obiger Text ist nur zutreffend wenn das Auto auf Dich zuglassen wäre. Um ganz sicher zu sein kannst Du ja mal die kostenlose Hotline der EU anrufen und nachfragen. 00800 67891011
Für die Ausführlichkeit gips von mir nen Daumen
Das sollte kein Problem sein. Ich hatte immer einen Zweitwohnsitz immer in deutschland und hatte den Wagen in deutschland zugelassen. Das gab nie Probleme. Ich würde den auf keinen Fall in den Niederlanden anmelden weil du dann BPM bezahlen musst je nach dem wie alt der Wagen ist und wenn du siehst wieviel in den Niederlanden KFZ-Steuer kostet, dann wird dir schwindelig :)
Diese Geschichte mit Zweitwohnsitz gibt es ja leider nicht mehr (zumindest nicht, wenn die beiden Wohnsitze in verschiedenen Ländern sind). BPM ist für mein Auto Gott sei Dank nicht so schlimm, sind gerade mal 109 Euro, weil mein Auto schon ziemlich alt ist ;)
Hallo, das geht legal nur 14 Tage lang. Und auch nur, wenn man es registrieren läßt. Alles andere ist illegal. Auch wenn viele Autos in den Niederlanden mit ausländischem Kennzeichen rumfahren, die sind nur noch nicht erwischt wurden. Ab und zu kontrolliert die Polizei speziell darauf. Wenn du doch ein Auto einführen möchtest, gibt es hier Infos: http://www.nach-holland.de/auswandern/leben/auto Aber da das Auto nicht auf deinen Namen steht, mußt du es leider verzollen und auch BPM bezahlen.
Hier noch der link zur offiziellen Seite Seite. Da du in den Niederlanden lebst, kannst du das ja wahrschienlich lesen. http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/auto/vraag-en-antwoord/mag-ik-een-auto-met-een-buitenlands-kenteken-hebben.html
Ja klar, kann ich alles lesen! Nur die Wesite vom RDW und belastingdienst sind ziemlich unübersichtlich und haben große Informationslöcher ;) Ich habe das Auto mittlerweile importiert um ganz sicher zu gehen und bin nun halt ein paar 100 Euro leichter...aber danke für die Antwort! :)
Wenn das Auto auf Deine Mutter zugelassen ist darfst Du in Holland mit Dt- Kennzeichen fahren weil es ja Deine Mutter Dir geliehen hat und beide Staaten in der EU sind. Läßt Du das KFZ - auf Dich zu gilt Dein Wohnsitz, also NL - Kennzeichen. Es gilt für die Zulassung immer der Wohnort des Halters ausschlaggebend. Also der Halter ist Deine Mutter und du bist nur der Benutzer, deshalb ist das Auto auf Deine Mutter zugelassen und sie stellt es Dir zur Verfügung. Dann ist es legal , Du benötigst nur eine Benutzererlaubnis des Halters ( Mutter ) und ien sog. grüne Versicherungskarte für Ausland, auszustellen von der Haftpflichtvers. Deiner Mutter. Die EU hat für solche Freagen ien kostenlose Hotline eingerichtet. 00800 67891011
sicherlich ist es verboten ein Auto zu fahren was im Ausland angemeldet ist, würde mein schwester in Holland mein Deutsches Auto ausleihen, macht sie sich schon strafbar wegen steuerhinterziehung, es ist nur zugelassen wenn mann beim Zoll eine Genehmigung beantragt und mit sich führt, und das für max 14 Tage, plus das mann nur eine feste strecke damit fahren darf, z.b von der Arbeit nach hause... hatte das problem selber mal mit ein arbeitnehmer von mir, der hatte kein auto vorübergehend, hab ihm mein in D angemeldete auto mitgegeben, es Dürfte grundsätzlich nicht. nur mit genehmigung vom Zoll. strafe kann bis 5000 euro hoch gehen in den Niederlanden
Von mir bekommst du auch nen Daumen hoch, da deine Antwort sich bisher am Logischsten anhört! :) Aber, dass die Antworten auf meine Frage so auseinander gehen wundert mich dann doch...Richtig, EU ist zwar schön und gut und hat so manchem das Leben um einiges einfacher gemacht...das heißt allerdings nicht, dass man tun und lassen darf was man will, leider!! ;)