Kann ein Leasingvertrag vorzeitig ausgezahlt werden?

4 Antworten

Es hängt immer vom Einzelfall ab, ob und ggf. ab welchem Zeitpunkt ein Leasingvertrag vorzeitig abgelöst werden kann, die generelle Aussage, das sei nicht möglich, stimmt definitiv nicht.

Es gibt Leasinggesellschaften, bei denen ist die Möglichkeit, einen Leasingvertrag vorzeitig abzulösen, in den Vertragsbedingungen enthalten.

Handelt es sich bei einem KFZ-Leasingvertrag um einen Vertrag mit Kilometerbegrenzung, ist eine vorzeitige Ablösung in solchen Fällen im Prinzip jederzeit möglich, egal ob der Leasingnehmer Verbraucher oder Gewerbetreibender ist.

Handelt es sich bei dem Leasingvertrag um einen Restwertvertrag und der Leasingnehmer ist Gewerbetreibender, muss der Leasingerlass des Bundesfinanzministeriums beachtet werden, nach dem ein solcher Leasingvertrag mindestens eine Laufzeit von 40 % der Abschreibungszeit des geleasten Objekts haben muss, um steuerlich als Leasingvertrag anerkannt zu werden, d.h. eine vorzeitige Ablösung vor Erreichen dieser 40 % Laufzeit wird in einem solchen Fall nicht möglich sein.

Ist im Leasingvertrag keine vorzeitige Ablösung geregelt, ist es reine Verhandlungssache, ob sich eine Leasinggesellschaft auf eine vorzeitige Ablösung einlässt.

Ob sich eine vorzeitige Ablösung wirtschaftlich lohnt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Bei einer vorzeitigen Ablösung sind alle bis zum Ende der regulären Laufzeit noch zu leistenden Leasingraten und i.d.R. der Restwert - wenn es im Leasingvertrag einen gibt oder einer zugrunde liegt - zu zahlen, und zwar abgezinst, d.h. abzüglich des Refinanzierungszinssatzes. Da allerdings die refinanzierende Bank, die meistens dahinter steht, bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, kann es trotz der Abzinsung der Fall sein, dass man bei vorzeitiger Ablösung sogar mehr bezahlen muss, als wenn der Leasingvertrag bis zum im Vertrag festgelegten Laufzeitende fortgeführt wird. Dann lohnt sich eine vorzeitige Ablösung nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was meinst du denn mit "ausgezahlt"?

Einen Leasingvertrag vorzeitig zu Kündigen um das Fahrzeug zu übernehmen ist nicht ganz so einfach, und auch nicht immer besonders Clever. Die monatlichen Leasingraten und der Fahrzeugrestwert richten sich ja nach der dauer des ursprünglichen Leasingvertrages. Im allgemeinen muss der Fahrzeughändler das Fahrzeug vom Leasinggeber bzw. Leasinggesellschaft bei einer Kündigung selbst erst einmal herauskaufen. Und das lassen sich diese sich natürlich bezahlen, da sie ja durch das vorzeitige Ende weniger verdienen. Es entsteht dann zwangsläufig eine Differenz bei dem Fahrzeugwert. Und diese Differenz wird dann an den Leasingnehmer weiter gegeben. Das ganze kann also unterm Strich teurer werden, als wenn der Leasingvertrag normal beendet wird. Um also wirklich vor Ablauf der Leasingdauer den Leasingvertrag zu Kündigen, heißt es sich vorher ganz genau auf allen Seiten zu erkundigen, und das wirklich sehr genau, was für Kosten dann auf die zukommen würden.

Hi xfragegutex,

beim Leasingvertrag wird nichts ausgezahlt! Wenn du eine Mietwohnung wechselst, dann erhälst du doch auch keine Vergütung!

Kann man da jetzt zb nach 1jahr vorzeitig das ganze Auto rauskaufen?

Nein, du kannst einen Leasingvertrag nicht vorzeitig auflösen :-(( Deshalb macht man ja gerade einen Leasinvertrag, daß du schön brav deine Sonderzahlung sowie die 48 mtl. Leasingraten bezahlst - nicht mal eine Ablösung durch eine Einmalzahlung sämtlicher Raten ist möglich :-((

Gruß siola55

PS: der Leasinggeber kalkuliert ja mit deiner mtl. Leasing-Ratenzahlung!

Das kann man. Der Leasinggeber rechnet den Vertrag bis zum vertraglichen Ende und lacht sich kaputt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
xfragegutex 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 22:42

wieso den?

Dachtichsmir  15.01.2019, 22:56
@xfragegutex

Der Händler muss das Fahrzeug vom Leasinggeber zurückkaufen. Der Rückkaufswert liegt über dem Marktpreis und der Leasingnehmer muss diese Differenz bezahlen.