Leasingfahrzeug Totalschaden, unverschuldet, muss ich was bezahlen?
Ich hatte letzte Woche einen Unfall mit meinem Leasingauto (Vollkaskoversichert), an dem ich nicht schuld war. Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt behauptet die Autowerkstatt, dass ich sehr wahrscheinlich noch einen Restbetrag für das Auto bezahlen soll. Kennt sich jemand von Euch aus?
8 Antworten
Unsinn, Vollkasko ist Vollkasko. Leasing-Fahrzeuge sind generell versichert. Und wenn es nicht mal verschuldet war und es nachweislich so war, bezahlt sowieso die gegenerische Versicherung.
Nachzahlungen können Dir allenfalls für zuviel gefahrene Kilometer etc. entstehen aber nicht für den Unfall.
Du hast doch eine Versicherung oder?
Ich habe immer ein neuen Auto bekommen.
Du hast das doch nicht verursacht, sondern der andere.
Das was hier steht ist alles Blödsinn. Komplett. Da du nicht Schuld bist fällt weder Selbstbeteiligung an noch interessiert sich deine eigene Versicherung dafür.
Bei einem Totalschaden wird der Leasingvertrag beendet und aufgelöst. Die gegnerische Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten. Diesen bezahlt Sie an den Leasinggeber (Bank). Jetzt kommt es: wenn die aktuelle Ablösesumme deines Leasingvertrages deines Autos höher ist als die Summe der Wiederbeschaffung, bleibt bei der Bank was offen. Das bezahlst DU!! Egal ob schuld oder nicht. Auch eventuelle Mehrkilometer zum Zeitpunkt dieser Abrechnung kann die Bank dir durchaus in Rechnung stellen.
Wenn die Verschuldensfrage geklärt ist, sollte eigentlich der Fall für dich gelaufen sein. Allenfalls die Selbstbeteiligung, die auch bei Leasingfahrzeugen möglich ist, könnte zunächst auf dich abgewälzt werden. Aber die müsstest du bei einem von dir unverschuldeten Unfall vom Unfallgegner, bzw. seiner Versicherung, erstattet bekommen. Möglich, dass du dich da selbst drum kümmern musst. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, einfach mal einen Anwalt fragen.
Wenn du nicht Schuld am Unfall warst muß der Unfallgener alle Kosten bezahlen. Da solltes du einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Wird der Schaden über die Vollkaskoversicherung (Schuldunabhängig) abgewickelt muß du die Selbstbeteiligung bezahlen und wirst im Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft. Das heißt einen großen Teil des Schadens zahlst du mit der Zeit.