Laptop gekauft, Käufer hat falsche angaben getätigt?
Guten Tag, ich habe vor Zwei Tagen eine Laptop erworben. Folgende Beschreibung befand sich in der Anzeige:
"....Bis zu 14 Std ohne Ladegerät nutzbar ...."
Der Laptop ist heute angekommen. Nun stelle fest das der Laptop ohne Netzteil nicht läuft. Darauf habe ich den Verkäufer kontaktiert: Jetzt behauptet er das Problem liegt an einem Update von Windows 10. Ich solle doch das System zurücksetzen.Ich bin ihm entgegengekommen und habe das System zurückgesetzt habe ich aber darauf hingewiesen das es nicht meine Aufgabe ist, sein verkauftes Notebook zu reparieren.system wurde zurückgesetzt Ohne Erfolg. Jetzt pocht er darauf das ein Privatkauf war ohne Garantie oder Rückgabe.
Welche möglichkeiten bieten sich mir? Ich bin der Meinung ich wurde arglistig mit einer falschen Gerätebeschreibung getäuscht
5 Antworten
An sich hast du Recht du bist im Recht
ABER
Um dein Recht auch zu bekommen ist hier ein zivielweg zu bestreiten sprich du streckst alle Kosten vor sprich Anwalts kosten kosten für Gutachten etc die muss er dir zwar Erstatten aber wenn bei ihm nichtd zu holen ist öffnest du ein Fass ohne Boden
Lass mal ein Profi drüber sehen eventuell ist nur ein Akku defekt kostet rund 50 60 € und versuche weiter auf dem Verkäufer einzuwirken sag ihm natürlich nicht was ich dir schreiben viele knicken ein und sagen OK die 50€
Auch bei einem Privatkauf muss der Verkäufer korrekte Angaben machen.
Wenn der Verkäufer sagt dass der Laptop mit Akku mehrere Stunden Laufzeit verspricht muss der Laptop das auch leisten. Wenn der Laptop nicht läuft hat das nichts mit dem Betriebssystem zu tun. Da wird der Akku schlicht und einfach fertig sein. Wenn das so nicht in der Abschreibung steht muss der Verkäufer den zurück nehmen.
Hallo idmiau95,
es ist ein bindender kaufvertrag entstanden und das Gerät muss selbstverständlich den Angaben die in der verkaufsanzeige getätigt worden entsprechen. Das hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun.
Ich würde den Verkäufer darauf hinweisen dass das Gerät nicht den Angaben in der verkaufsanzeige entspricht und er verpflichtet ist dir ein Gerät gemäß den Verkaufs Angaben zuzusenden.
Schöne Grüße
TheGrow
2. Gewährleistung, Rücknahme und Umtausch
Lies Dir den Abschnitt einmal durch und beachte auch die darin befindlichen Links zu Gesetzestexten
Anwalt.