lampe im hausflur kapput?

6 Antworten

nun. der türstopper ist wohl da gewesen, um die leuchte vor schaden zu bewahren. wurde er ernfernt, ist eigendlich der jenige welcher ihn entfernt hat für den schaden verantwortlich.

ich würde empfehlen:

  1. dem vermieter mitteilen was passiert ist, und zwar den kompletten schadenshergang incl. der aussage dass da ein türstopper war, der es verhindert hätte.
  2. sollte der vermieter dir den schaden aufbrummen, das ganze ggf. der haftpflichtversicherung melden. hast du keine, oder übernehmen die das nicht, nochmals mit dem vermeiter vernünftig reden, ob er es nicht doch zumindest zum teil übernimmt.
  3. den vermieter darauf aufmerksam machen, dass das erneute anbringen eines türstoppers weitere schäden verhindert
  4. bis der neue türstopper montiert ist, bzw. wenn überhaupt ein neuer kommt, mit der türe entsprechend vorsichtig sein.

lg, nicki

Im Zweifel entscheidet so etwas das Gericht!

Mal ehrlich es handelt sich um eine Lampe da sind 100 200 Euro und gut ist.

Dafür würde ich es mir zweimal überlegen mich mit den Vermieter anzulegen.

Ich würde es dem Vermieter melden, ihn an meine Haftpflicht verweisen, sollte diese den Schaden übernehmen ist gut, ansonsten selber zahlen.

Wenn du das nicht wissen konntest und die Tür normal geöffnet hast, sehe ich hier kein Verschulden und somit auch keine Haftung deinerseits.

Im Zweifelsfall bist Du dafür haftbar. Denn wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Der fehlende Türstopper lässt aber auf Vandalismus schließen (oder Nachbarn ohne Verantwortungsbewusstsein), die Leuchte hinter der Tür wiederum auf einen Fachidioten bei Planung und Montage.

Wo schon mal kaputt: Ich würde dem Vermieter nahelegen, die neue Leuchte außerhalb des Gefahrenbereichs anzubringen. Allein schon wegen der Stromschlaggefahr bei Beschädigung. Dir hätte ja auch etwas passieren können.

Aus meiner Sicht....

Der Vermieter muss es so vorhalten das keine Sach oder Personenschäden entstehen können.

Es ist ein Konstruktionsmangel, also bist du für den Schaden nicht zuständig.

Wenn ich als Besucher oder Postbote o.ä die Tür öffne und dadurch die Pflichtbeleuchtung im Flur beschädige da diese nicht sachgemäß montiert ist bin ich nicht haftbar.