Schuhschrank im Hausflur erlaubt?

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Hi,

Schuhe, Schuhschränkchen und Schirmständer

Schuhe haben im Treppenhaus eigentlich nichts zu suchen, es sei denn, es regnet oder schneit. Bei schlechtem Wetter dürfen die Schuhe vor der Tür auf dem Abstreifer abgestellt werden, jedoch nur vorübergehend (OLG Hamm, Beschluss v. 04.12.2008, Az.: 15 Wx 168/88). Ein Dauerzustand sollte die Schuhsammlung vor der Tür also nicht werden. Umgekehrt ist eine Vorgabe, die das Abstellen von Schuhen generell verbietet, unverhältnismäßig und daher unzulässig (AG Lünen, Beschluss v. 07.09.2001, Az.: 22 II 264/00).

Schuhschränke, Kommoden und Garderoben gehören in aller Regel nicht ins Treppenhaus (OLG München, Beschluss v. 15.03.2006, Az.: 34 Wx 160/05). Ein kleines Schuhschränkchen, das andere Mieter nicht behindert und ausreichend Platz zum Durchgang lässt, kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es dort schon lange Zeit (hier: 30 Jahre) unter Duldung des Vermieters gestanden hat (AG Köln, Urteil v. 15.02.2001, Az.: 222 C 426/00). Anmerkung: Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde für den Beseitigungsanspruch die ursprüngliche Verjährungsfrist von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Vermieter bzw. Miteigentümer sollten also rasch reagieren, wenn Gegenstände ins Treppenhaus gestellt werden, die andere Bewohner oder die Sicherheit beeinträchtigen.

Der Schirmständer gehört in Immobilien mit vielen Mietparteien grundsätzlich in die eigene Wohnung. Ausnahmsweise kann ein Schirmständer in den Hausflur gestellt werden, wenn es sich beispielsweise um eine kleine Wohnanlage handelt und ihn alle Mitbewohner benutzen können (BayObLG, Beschluss v. 07.04.1993, Az.: 2Z BR 9/93). Einigen mag so ein Schirmständer im Treppenhaus auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Doch im Ernstfall ist damit nicht zu spaßen, etwa wenn ein Brand ausgebrochen ist. Um eine Gefahr darzustellen, muss der Schirmständer nicht unbedingt brennbar sein. Ist der Hausflur voller Rauch, kann er Mieter zu Fall bringen, wenn sie sich an den Hauswänden entlangtasten müssen, um ins Freie flüchten zu können (OVG Münster, Beschluss v. 15.04.2009, Az.: 10 B 304/09).

Quelle

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rumpelkammer-treppenhaus_016188.html

Pifendeckel  07.10.2012, 15:09

Vielen Dank für das Sternchen.

LG Sophia

Durch den Schrank wird die sogenannte Brandlast erhöht.

Meinst du wirklich euren Hausflur oder ein Treppenhaus oder ein Flur für die Allgemeinheit?Wenn es euer Flur ist,könnt ihr da ein Schuhschrank stellen.Wenn es ein Treppenhaus oder Flur für die Allgemeinheit ist,ist der Vermieter im Recht.Treppenhäuser und allgemeine Flure sind ja auch Fluchtwege,die immer frei sein sollten.Genauere Regelungen sollten in euren Mietvertrag stehen.Lest ihn einfach mal durch.

Schaefchen28 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 14:51

Danke, ich glaube, ich schau mal gleich in den Mietvertrag..

ja ihr dürft keine Möbel auf dem Hausflur lagern, was ihr in eurer wohnung macht ist allerdings egal

Schaefchen28 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 14:53

Naja, haben wir Pech gehabt, müssen wir die Schuhe drinnen verstauen..Danke...

Bei uns ist es ebenfalls nicht erlaub. Es hat was mit dem Fluchtweg zu tun.....

Schaefchen28 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 14:52

Jo...Fluchtweg habe ich schon ganz oft gelesen...Danke