Lärmprotokoll Mieter?

4 Antworten

Wenn as Lärmprotkoll aussagekräftig genug ist, wird der Ruhestörer abgemahnt und es wird ihm die Kündigung des Mietverhältnisses angedroht, wenn keine Besserung erfolgt.

Dauer Lärmprotokoll: mindestens 2 Wochen.

AudiB597 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 11:46

Habe das Protokoll seit 01.07.20 bi gestern erstellt. Mit Uhrzeit und Begründung

Sofern Sie zusammen mit dem Lärmprotokoll dem Vermieter eine Mietminderung ankündigen, wird der sich vermutlich mit dem Störer, sofern es sich dabei ebenfalls um einen seiner Mieter handelt, mittels einer förmlichen Abmahnung unter Androhung von Schadenersatzforderung in Verbindung setzen.

AudiB597 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 11:08

Danke

Nichts, was sollte passieren?

Für Störer sind zuständig die Ordnungsbehörden.

Der Vermieter darf nicht einmal einen Bußgeldbescheid erstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Was passiert danach wenn der Vermieter mein Lärmprotokoll hat?

Er wird es zur Kenntnis nehmen.

Welche weiteren Konsequenzen hast Du denn angkündigt?

AudiB597 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 11:10

Danke für die Antwort, habe als letzten seite geschrieben, bitte die Familie mal anschreiben und ermahnen, ansonsten muss ich eine mietminderung ankündigen. Oder was sollte ich besser schreiben damit was gehandelt wird, bin bei sowas neu.. Habe aber auch 1 Unterschrift von Nachbarin die es ebenfalls nervt.

Ratefuchs007  28.03.2021, 11:12
@AudiB597
...ansonsten muss ich eine mietminderung ankündigen.

Dann solltest Du das auch tun, aber bitte planvoll.

Such Dir im Netz entsprechende Vorlagen und handele danach, sonst wird das eher nix.

AudiB597 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 11:12
@Ratefuchs007

Okey danke.

schleudermaxe  28.03.2021, 11:43
@AudiB597

Das wäre zuschön, nur weil wir schreiben, gibt es keine Minderung, der Lärm bleibt aber. Na denn, schon mal viel Glück.

Wenn wir so etwas bekommen, schreiben wir, wunschgemäß erhalten Sie das Schreiben Ihrer Nachbarn (mit Namen natürlich).

Das Porto übernehmen wir, bis zur nächsten Mieterhöhung.