Lärmbelästigung: Penner vor dem Fenster
Hallo Zusammen,
vielleicht hat jemand einen Rat für mich. Dirket vor unseren Fenstern gibt es einen winzigen Park mit ein paar Bänken. Mit den ersten Sonnenstrahlen im Frühling quartieren sich dort tagsüber heruntergekommene Personen ein, betrinken sich den ganzen Tag und mit dem steigenden Alkoholpegel im Blut werden immer lauter. Sie streiten sich, manchmal prügeln sich, betrinken sich halb tod, so dass ein Rettungswagen kommen muss. Sie hinterlassen viel Müll, verrichten ihre physiologischen Bedürfnisse direkt hinter den Bäumen neben den Bänken, sprich vor unseren Fenstern, und bringen ihre Hunde mit, die fast ununterbrochen kläffen. Dadurch, dass ich gerade meine Magisterarbeit verfasse, arbeite ich ziemlich viel zu Hause und kriege den ganzen hässlichen Zirkus mit.
Die Nachbarn haben ein paar Mal am WE die Polizei gerufen. Sie verscheucht die Penner, am Tag darauf sind sie allerdings wieder da.
Weiß jemand, ob ich die Polizei auch unter der Woche tagsüber wegen der Lärmbelästigung anrufen kann? Sieht es dann am WE anders aus? Hat jemand vielleicht andere Tipps für mich?
1000 Dank im Voraus!
6 Antworten
auf jeden Fall dürfen die Obdachlosen nicht in den Ruhezeiten also Mittags zwischen 13 uhr und 15 Uhr so laut sein, dass dich es stört. Da hat die Polizei wenn sie gerufen wird die Pflicht einzuschrteiten. GEnauso morgens bis 6 Uhr darf es keinen Lärm geben und abends ab 22 Uhr. Dazwischen gibt es kein verbot das besagt dass man nicht übermäßig laut sein darf. Aber es ist egal ob WE oder in der Woche die Polizei muss die Ruhezeiten gegenüber den Obdachlosen dursetzten. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Arbeit und hoffe du kannst in Zukunft besser arbeiten ohne Lärm! Viele grüße rotsap
Vielleicht liege ich mit meiner Meinung auch falsch. Ich kenne kein Gesetz in dem die von dir genannten Zeiten verbindlich geregelt sein könnten. Diese sog. Ruhezeiten haben sich meiner Meinung nach im Laufe der Zeit so "eingebürgert". Lärmbelästigung kann es zu jeder Tages und Nachtzeit geben. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand in der Zeit ab 6.00 Uhr morgens bis 22,00 Uhr abends Radau oder Lärm machen darf., unterbrochen durch eine Mittagspause von 13.00 -15.00 Uhr. Es kommt auf die Art und Intensität der Lärmbelästigung an, nicht auf die Uhrzeit. Es gibt Städte, Gemeinden in denen z. B. das Rasenmähen mit einem lauten Rasenmäher zu bestimmten Zeiten untersagt ist. Z. B. von 13.00 -15.00 Uhr. In unserer Stadt hingegen, gibt es keine derartige Vorschrift. Da kann man durchgehend , auch über die Mittagszeit Rasen mähen, auch wenn der Mäher laut ist. Darauf wurde in unserer Zeitung hingewiesen, nachdem sich einige Mitbürger beschwert hatten. Obdachlose sind nun mal Menschen die überwiegend mit Alkohol ihre Situation "erträglich" machen. Belegen schlafend Parkbänke und hinterlassen oftmals dort auch ihren Müll. Vertreibt die Polizei die Obdachlosen von diesen Plätzen, kommen sie entweder tags darauf wieder zurück, oder suchen sich einen anderen Platz, wo die Probleme dann dort beginnen. Aber, wo sollen diese Menschen denn hin ?In den Übernachtungsstätten dürfen sie sich tagsüber nicht aufhalten, also bleibt ihnen nur die Öffentlichkeit.
Genau das gleiche Problem gibt es bei uns auch - inzwischen bin ich richtig genervt und rufe regelmässig die Polizei an, da nachts es nicht möglich ist bei geöffneten Fenster ungestört zu schlafen. Ab dem späteren Vormittag bis nachts gibt es Versammlungen mit ALKOHOLkonsum. Bislang hat sich die Bürgermeisterin trotz Bitte um nichts gekümmert. Wer weiß Rat??
Ja, ruf die Polizei ruhig an, sie sind auch unter der Woche für solche Dinge zuständig!
Ist doch ein Park,......für alle. Wenn die nicht randalieren, macht die Polizei nichts. Es handelt sich hier um Menschen, mit denen kann man reden,............probier es mal.
Hochmut kommt vor dem Fall,................
Ja, das kannst du! Aber so ein Unterhaltungsprogramm bringt doch kein Fernsehsender!