Lärmbelästigung durch Zeitungsbote Roller 125ccm 3 uhr 4.30 Morgens?
Wir wohnen im Hinterhoff über ne unterführung da im Sommer die Balkong Tür offen is
und der Zeitungsbote zu faul is s3in 125ccm Roller an der Straßen zustellen und die 10 Meter zugehn fährt er gemütlich um die Zeit von 3:00/4.30 im Hof mit den Roller rein.Um die Zeitung mit den Roller im Briefkästen zu verstauen.Es ist jedes mal verdammt laut da unser Fenster offen is auch wenns zu wäre werden wir aus schlaff herraus gerissen.Da ich Arbeisttätig bin um 5:15 aufstehe is das immer Hard für mich.Meine frage kann ich da was gehen tun?eventuell ne aufnahme mache und zu Polizei ne Anzeige stellen?
Gruss
6 Antworten
Du solltest herausfinden, wer den Boten beauftragt hat und bezahlt! Den rufst Du dann an und beschwerst Dich dort. Normalerweise sind die Firmen, die solche Zeitungen/ Werbungen verteilen lassen nicht darauf scharf sich in Streitereien verwickeln zu lassen oder gar mit einem Anwalt herumzustreiten. Du kannst also erwarten, daß man sich bei Dir entschuldigt und dem Boten Bescheid gibt, daß er das zu unterlassen hat. In der Zwischenzeit klebst Du ein "Werbung verboten!" Schild an den Briefkasten. Möglicherweise hilft das schon.
Ist der Hinterhof frei zugänglich und du bist nicht der alleinige Eigentümer vom Hof dann ist es schwierig. Der Roller wird ja wahrscheinlich die Zulassungsbestimmungen einhalten und Lärmbelästigung kommt dann nicht in Betracht. Frei zugänglicher Verkehrsraum mit zugelassenem Fahrzeug befahren = ordnungsgemäße Geschichte, auch wenn ich mich da natürlich auch aufregen würde. Steht an der Einfahrt hingegen z.B. ein Schild (sollte aber eindeutig sein)- Befahren nur für Mieter erlaubt oder es muss z.B. ein Poller umfahren werden kann man den Fahrer schon belangen. In erster Linie liegt dies aber in Zuständigkeit des Eigentümers vom Grundstück entweder gegen Zufahrt zu schützen oder dem Zusteller konkret die Zufahrt zu untersagen oder sogar ein Hausverbot zu erteilen, dann käme auf jeden Fall auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Betracht.
Das Gesetz spricht aber von Befriedung- für Fremde muss klar gemacht werden, dass das grundstück nicht betreten bzw. befahren werden darf.
wenn dort kein KFZ fahren darf kannst Du es anzeigen.
Wenn nicht, dann nicht.
In beiden Fällen könnte es helfen mal früher aufzustehen und es dem Bote zu sagen. Anzeigen würde ich ohnehin nur, wenn die Einsicht fehlt -- evtl. weiss er gar nicht, dass es dich stört.
Doch der weisst das hab mich schon beschwert es lief ne Zeit auf einmal passiert es wieder
da hilft dann nur erinnern. Oder es ist ein neuer. Der vom alten das Mofa übernommen hat ;-)
Bei Lärmbelästigung solltest du tatsächlich das Ordnungsamt informieren. Polizei anrufen bringt nachts nicht viel und eine Anzeige wohl auch nicht, da das Ordnungsamt dafür zuständig ist. In der Regel wissen die auch wer eure Route befährt.
Liebe Grüße
Ein Fahrzeug macht nunmal Lärm. Eine Belästigung wäre es aber nur, wenn man damit unnütz spazieren fährt.
Willst du jetzt jeden Autofahrer anzeigen der zwischen 20 und 7 Uhr auf der Straße fährt, weil er Lärm macht und die Nachtruhe stören könnte?
Anzeige ist unnötig. Einfach die Zeitung abbestellen.
Es sind einfach Zeitungen die keiner bestellt Werbung etc
Kann man trotzdem abbestellen
Es is nenn privatgrundstück es dürfen nur mieter des Hauses benutzen.