Darf man in der gesetzlichen Ruhezeit Nägel in die Wand schlagen?
Musste heute Mittag dringend ein paar Nägel in die Wand hauen und eine Nachbarin beschwerte sich. Sie behauptete, das sei in der gesetzlichen Ruhezeit zwischen eins und drei nachmittags verboten. Hab dann vorsichtshalber aufgehört. Aber ich bin nicht sicher, ob das stimmt. Was meint Ihr?
16 Antworten
Die Frage kannst du dir selbst beantworten:
Stell dir vor, du bist hundemüde oder krank, und legst dich mittags mal aufs Ohr.
Da fängt dein Nachbar an, Nägel in die Wand zu schlagen, und du stehst aufrecht im Bett.
Was würdest du dann sagen.
Außerdem empfindet der Nachbar das viel schlimmer, als derjenige, der den Krach macht, weil er überrascht wird, und weil er nicht weiss, wann der Lärm wieder aufhört.
Er muß ja damit rechnen, daß du in einer Stunde wieder ganz dringend einen Nagel in die Wand schlagen musst.
Genauso sehe und empfinde ich das auch! DH!
Von 13.00 bis 15.00 Uhr (stellenweise auch von 12.00 bis 14.00 Uhr) ist generell Mittagsruhe einzuhalten. Wenn sich das nicht in der Stadt- oder Gemeindeordnung finden läßt (was ich kaum glaube), so steht das in jeder Hausordnung!!
Außerdem gibt es überhaupt keinen Grund, dringend ausgerechnet in dieser Zeit Nägel in die Wand "zu hauen"!!
Diene Antwort ist schlicht falsch. Die Mittagsruhe ist seit dem Jahr 2005 abgeschaftt.
rrrrichtig, eine dringlchkeit ist und war nicht vorhanden. also glaube ich dem fragesteller nicht, dass es dringend sein mußte. die ruhezeiten sind von jedem einzuhalten, auch von ihm. er hat selber schuld, wenn er es nicht weiß, .... dann will er es auch nicht wissen.
Das gebietet schon ein gewisser Anstand das daß nun nicht gerade während dieser 2 Stunden Mittagszeit erledigt werden muß,gerade wenn es sich noch um ein Mehrparteienmietshaus handelt. Würdest du in deinem eigenen Haus wohnen,könntest du Nägel schlagen bis dir die hand schmerzt.
Du kannst Nägel und auch Dübel in der Zeit von frühs 7 Uhr bis 13 und von 15 bis 22 Uhr in die Wand einbringen und am Sonntag gar nichts! Das schreibt das Miet und Eigentümergesetz vor! Also halte Dich daran das gehöhrt zu Hausfrieden! Falls es durch Handwerkliche Angelegenheit nicht anders machbar ist einige Tage vorher einen Aushang machen so das sich die Mitbewohner darauf einstellen können!
Man sollte sich schon an die Ruhezeit halten und Nägel in die Wand schlagen vermeiden zu der Zeit.