Strafe mit 50ccm roller 65kmh mit a1 Führerschein?

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Hallo simonpocketbike,

da weder die Bremsanlage, noch das Fahrgestell für 65 km/h ausgelegt sind und von daher mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Veränderung auszugehen ist, erlischt die Betriebserlaubnis von dem Fahrzeug.

Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog droht folgender Bußgeldbescheid:

Tatbestandsnummer; 319606
Tatvorwurf:Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
Ordnungswidrigkeit § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
Bußgeld 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
B - Verstoß

Zudem musst Du damit rechnen, dass  der Roller erst einmal als Beweismittel sichergestellt und auf Deine Kosten einem Sachverständigen vorgeführt wird.

Außerdem darf der Roller erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn eine neue Betriebserlaubnis erteilt wurde. Also einmal zum TÜV eine Einzelabnahme dessen Kosten im drei.- bis vierstelligen Bereich liege.

Übrigens, kommt es zu einem Unfall muss Deine Versicherung zwar erst einmal zahlen, kann Dich aber bis zu 5000,00 € in Regress nehmen.

Schöne Grüße

TheGrow 

migebuff  14.12.2017, 12:51

Die BE erlischt, aber wohl eher wegen der geänderten Fahrzeugart (L1e zu L3e). Das Argument mit den nicht ausreichenden Bremsen usw dürfte nicht haltbar sein, schließlich wird die 45er-Drossel nur für den EU-Markt nachträglich eingebaut. Entfernt er sie wieder, hat er die Ursprungsversion, wie sie beispielsweise in der Schweiz völlig legal gefahren wird. Da das Fahrzeug dort eine Zulassung bekommt, müsste man sich fragen, wie das überhaupt sein kann, wenn es für diese Geschwindigkeit nicht ausgelegt wäre.

19Michael69  14.12.2017, 19:48
@migebuff

Kann man das "verallgemeinern" bzw. gilt das für alle Hersteller?

Ich könnte mir schon vorstellen, dass es auch Fahrzeuge / Modelle speziell für den EU-Markt gibt, die dann "bauartbedingt" nur 45 km/h laufen.

Gruß Michael

Auch mit den Leichtkraftrad schein A1 oder Motorradführerschein A2 oder A darf man nicht schneller fahren als das Ding versichert ist da kann man auch ohne fahren kommt auf fast das gleiche raus .

Erst fahren ohne Versicherungsschutz Bauart liche Veränderung zum Nachteil der Versicherung .

Kommt es zum Unfall wird dies festgestellt zu schnell wird die Versicherung Geld zurück fordern was sie gezahlt hat

an Krankenhaus Abschleppdienst Schäden an Fahrzeugen usw. da wirst Du richtig arm bei werden .

Schade das dies nur auf 5000 Euro Regress begrenzt ist .

In Deutschland kommst Du da günstig weg.

Ich wohne in Dänemark. Da kostet falsch Parken schon 60 Euro.

Zum Glück bin ich hier noch nie geblitzt worden. Das kostet locker mal 300 Euro.

Mario

Geringe geldschtrafe