Lärmbelästigung durch einen Kompressor
Hallo! Und zwar haben wir seit der KW 50 2010 eine Lärmbelästigung in unserem Schlafzimmer. Es hört sich an wie ein Kompressor, denn das Bett vibriert und die Heizungen scheppern. Der Lärm beginnt ca um 6:00-6:30...
Von wo der Lärm kommt wissen wir leider nicht denn entweder der Lärm kommt vom Zahnarzt nebenan (dieser meint er dreht jeden Abend den Kompressor ab) oder vom Restaurant unten. Das Restaurant hat nämlich genau unter unserem Schlafzimmer eine Lüftung laufen (ich glaub der ist für den Rauchabzug). Nach Rücksprache mit dem Chef kommt es aber auch nicht von ihnen...
Mittlerweile bin ich mit meinen Nerven am Ende denn die Belästigung ist auch an Sonn-und Feiertagen und die Genossenschaft haltet sich auch raus.
Kann ich eine Mietminderung anfordern bzw was kann ich sonst tun???
Bitte um eure Hilfe bzw Erfahrungen.
Danke! LG Jeanette
4 Antworten
grundsätzlich kann man bei lärmbelästigung mietminderung verlangen, aber man müsste wissen von wo/was es kommt, weil sich das auf den prozentsatz auswirkt...Mietminerung muss erst angekündigt werden...
Seitens des Vermieters feststellen lassen wer/was den Lärm verursacht.Frist setzen bis wann der Lärm abgestellt sein muss.verlangen das ein Schallgedämmter Kompressor/Lüftung zum Einsatz kommen muss.Miete mindern würde ich Dir nicht raten ohne Absprache mit einem Anwalt.
Wo kommen nur diese Weisheiten her?
§ 536 BGB: wenn Tauglichkeit der Mietsache gemindert gibts eine Mietminderung kraft Gesetzes ohne dass es einer vorherigen Ankündigung bedarf!
Mangel ist allerdings anzuzeigen, unterbleibt die Anzeige könnte Vermieter Scahdensersatz geltend machen und Recht zur Minderung entfällt.
Miete muss gleich gemindert werden. Rückforderung kann z. T. schwierig werden wenn in Kenntnis des Mangels gezahlt.
Tip: Zeiten /Dauer und Intensität genau dokumentieren ist im Streifall wichtig. Höhe der Minderung abhängig vom Grad der Beeinträchtigung.
Du solltest Dich sofort schriftlich an Deinen Vermieter, die Genossenschaft wenden. Beschreibe die Belästigungen und bitte um Abhilfe, ansonsten wirst Du die Miete in Absprache mit einem Fachanwalt bzw. dem Mieterbund ab dem 15.01. in angemessener Höhe kürzen.
Diese Frist sollte angesichts der Andauer der Belästigung ausreichend sein. Bring den Brief am besten persönlich vorbei und laß Dir den Empfang auf einer Kopie quittieren. Viel Glück!