Lärmbelästigung an einem Feiertag?

10 Antworten

1.) Verstoß gegen das Feiertagsgesetz. Siehe dazu die einzelnen Gesetze der Länder 2.) Möglicher Verstoß gegen §906 BGB, Unterlassungsanspruch könnte wirksam werden 3.) § 117 Unzulässiger Lärm OWiG 4.)§ 325a StGB Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen

Bei nächtlichen Ruhestörungen kann er in dringenden Fällen die Polizei rufen. Rücksichtslos lärmende Nachbarn oder Störern droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro. Der Mieter kann auch denjenigen, der den Lärm verursacht hat, auf Unterlassung verklagen. Die Klage muss möglichst konkret gefasst werden. Genannt werden muss, welche Handlung unterlassen und welche konkreten Auswirkungen verhindert werden sollen. Wenn schnelles und kurzfristiges Handeln erforderlich ist und wenn Wiederholungsgefahr droht, kann beim zuständigen Amtsgericht auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden.

Der vom Lärm gestresste Mieter kann aber auch direkt Ansprüche gegen seinen Vermieter geltend machen: Ist jeder Schritt aus der Nachbarwohnung zu hören, jedes laufen lassen von Wasser usw. kann dies auf eine mangelhafte Schallisolierung zurückzuführen sein. Verantwortlich ist der Vermieter. Der Mieter kann die Beseitigung des Mangels fordern und die Miete mindern. Nach einem Dachgeschossausbau oder beim Verlegen eines neuen Fußbodens (Parkett oder Laminat) werden häufig Fehler bei der Trittschalldämmung gemacht. Störungen in der darunter liegenden Wohnung rechtfertigen Minderungs- und Nachbesserungsansprüche des Mieters.

Auch wenn der Vermieter mit den Lärmstörungen nicht unmittelbar etwas zu tun hat, zum Beispiel bei Beeinträchtigungen von einer gegenüber liegenden Baustelle oder einer benachbarten Diskothek, kann sich der Mieter direkt an ihn wenden. Der Vermieter muss versuchen, das Mieterrecht auf ungestörtes Wohnen durchzusetzen. Der Mieter kann, solange der Wohnwert durch die benachbarte Baustelle beeinträchtigt ist, auch die Miete kürzen.

Auch wenn es um Lärm aus den Nachbarwohnungen geht, kann sich der Mieter direkt an den Vermieter wenden. Der muss dafür sorgen, dass die mietvertraglichen Vorgaben oder die Vorgaben der Hausordnung eingehalten werden. In Extremfällen hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, z. B. bei dauernden, gravierenden, insbesondere nächtlichen Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen oder aus einer im Haus liegenden Gaststätte. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

Butterfly36 
Beitragsersteller
 09.04.2012, 12:14

danke für den Hinweis. Ich habe dem Typen jetzt ein förmliches Schreiben aufgesetzt per Mail und diesmal mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht, da es ihn anscheinend absolut egal ist, da er Ausländer wohl meint, das ihm deutsche Gesetze nix angehen, sich daher zu widersetzen. Ruhe ist auch noch nicht wirklich eingekehrt. Da ich durch meine Ausbildung dem juristischen gut bemächtigt bin, kann ich da schon selber aktiv werden, bevor ich Polizei und Anwalt einschalte. Hab grad die entsprechenden § rausgesucht und ihm auf sein Verhalten und das mit der Lärmbelästigung, was nicht sein darf, ebenfalls geschickt, da er die Mails alle liest. Mal sehen, ob nun Ruhe einkehrt oder ob ich tatsächlich die blauweißen rufen muss. Mein Vater hätte nicht lange gefackelt, der er selber damals Polizist war und hat mir noch gesagt, ich soll mir das alles nicht gefallen lassen, aber bei Ausländern bin ich doch etwas vorsichtig. Man weiß nie, wie die drauf sind.

Wenn die Nachbarn nicht mit sich reden lassen, kannst Du sie nur bei der Polizei wegen Ruhestlörung anzeigen. Das kostet nichts. Anzeige ohne Polizei geht nicht. Ich würde mich aber erst mal bei der Ploizei erkundigen, wie es rechtlich aussieht und ob eine Ruhestörung überhaupt gegeben ist. Dass nach 22 Uhr Ruhe sein muss, ist klar. Wie es aber tagsüber an Feiertagen aussieht, solltest Du mal nachfragen.

Ansonsten kannst Du Dich nur noch beim Vermieter beschweren.

Wenn Du ständig mit Polizei und Anzeigen drohst, kann das Verhältnis nicht besser werden. Du musst versuchen mit den Menschen zu reden und zwar in einem freundlichen Ton. Ich hatte gestern auch die Situation, dass mein Nachbar seine Dolby Surround-Anlage volle Power angedreht hatte. Hatte grad Besuch von meiner Mutter und Schwiegermutter und hab ihn nett gebeten, die Musik leiser zu machen. Er hat sich entschuldigt und mir sogar einen Osterhasen aus Schokolade als Entschuldigung geschenkt. Du siehst, es geht auch so. Sollte aber die Lärmbelästigung wirklich ständig sein musst Du mal mit dem Vermieter sprechen.

Butterfly36 
Beitragsersteller
 09.04.2012, 11:45

Anzeige drohen tu ich gar nicht mal, ich versuche dem klar zu machen in einer normalen deutschen Sprache (ist Ausländer, obwohl er der deutschen Sprache anscheinend bemächtigt ist) das es so nicht geht, aber er meint sich hier nicht an irgendwelche Gesetze halten zu müssen. Ja manche habe Einsicht, manche leider nicht. Da werde ich dann wohl nur noch mit Polizei und Anwalt beigehen müssen. Nach fast 4 Monaten Dauerbaulärm bei uns im eigenen Haus wegen Dachsanierung usw. ist man sowieso schon genervt und ich bin nicht die einzige die sich über den nebenan hier aufregt. Wir haben auch festgestellt, das der sogar sein Bettwäsche von seinen Gästen mit bei unseren Dachboden aufhängt, wei mal ein Mieter das bei uns zugelassen hat. So geht es ja nun mal gar nicht.

An Feiertagen darf kein Lärm gemacht werden. Ich hätte die Polizei alarmirt weil es ein Regelverstoss ist...

Wende dich an deinen Vermieter und führe ein Lärm-Protokoll.