Ab wann können die Nachbarn die Polizei rufen, weil wir zu laut sind?
unser nachbar klopft schon mit dem besen wenn wir laut reden aber wann kann er denn die polizei rufen weil er hat gesagt dass er das noch macht?
11 Antworten
Rufen kann er die Polizei rund um die Uhr, auch wenn einige hier meinen, das ginge nur zu bestimmten Zeiten. Denn Ruhestörung ist rund um die Uhr nicht erlaubt und in der Mittagsruhe (13h-15h) und abends gilt diese Regel einfach verschärft. Es liegt dann im Ermessen der Polizei, ob wirklich eine Ruhestörung vorliegt. Sollte das nicht so sein, wird er sich unglaubwürdig machen, dann ist das ein Plus für Dich ! ;-)
Fast richtig.
Mittgsruhe gibt es so nicht mehr, nur noch in Kurorten.
Und dann kommt es immer auf den Krach an, "normaler" Krach, laute Musik, etc, da macht vor 22 Uhr niemand was, Baulärm ist erst ab 19 Uhr verboten. Davor kann man die Polizei rufen, fraglich ist jedoch, ob die kommt.
Und auch nach Eintritt der Ruhezeiten ist das fraglich. Eine Ruhestörung rangiert eher am unteren Ende polizeilicher Dringlichkeit, jede Streitigkeit, jeder Unfall geht bei weitem vor und wird zuerst erledigt.
Wenn das alles nicht mehr anliegt, dann kommt die Polizei auch zu einer Ruhestörung. Das heißt, wenn viel los ist und das Partyvolk sich zofft oder randalierend durch die Gegend zieht, wird eine Ruhestörung nicht mehr angefahren.
Man kann jedoch trotzdem Anzeige beim Ordnungsamt einreichen. An Sonn und Feiertagen haben alle Tätigkeiten zu unterbleiben.
Die Sonntagsruhe ist gesetzlich geschützt und per kommunaler Verordnung noch ergänzt. Ordnungsamt und Polizei haben aber mehr Beschwerden zu Verstößen gegen die Mittags- und Nachtruhe
Auch an diesem Sonntag wird es wieder einigen in den Fingern jucken. Der Rasen „schreit” nach dem Mäher und die Terrasse nach dem Kärcher. Vor dem Sonntagsausflug könnte aber auch das Auto noch mit der Poliermaschine auf Hochglanz gebracht werden. - Können Sie alles vergessen. Sonntagsruhe-Gebot. An Sonn- und Feiertagen ist alles verboten, was Krach macht.
„Ruhestörende Tätigkeiten im Hause, in Höfen, Gärten und auf Straßen dürfen nur an Werktagen von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr ausgeführt werden,”
Ab 22 Uhr auf jeden Fall. Je nach Stadt gibt es auch eine gesetzliche Mittagsruhe, oder eben auch nicht. Informiere dich beim Rathaus.
Als ich noch im Kindergarten war, war die Polizei auch immer bei uns, also bei uns im Haus aber bei einer anderen Familie. Ich hab die so weit ich weiß gar nicht gehört, trotzdem haben die Vermieter immer wieder die Polizei gerufen.
Das war Ende der 90er...
überhaupt geht das erst nach 22uhr außer am sonntag da ist es etwas früher. Und nur durch reden darf er das überhaupt nicht !
Und wo steht das ?