lärm durch toilette / abflußrohr.
Hej.
Ich bin nicht pingelig was den Lärm von Anderen, in meinem Falle die Bewohner der Wohnungen über mir, angeht. Jedoch sind die Wohnungen über mir Ferienwohnungen. Also ständig wechselnde Bewohner. Ok... nun zu meinem Problem + Frage:
In der Wand zwischen Flur und Schlafzimmer geht das Abflussrohr, der über mir liegenden Wohnung lang. Anscheinend gleicht meine Wohnung nicht den Obigen, da über meinem Schlafzimmer das Bad ist ( was ich bei Einzug nicht wusste ).
Mit Wassergeplätscher könnte ich leben, aber ich höre die Leute bei kleinen und großen Geschäften. ( nur bei der Wohnung direkt über mir ) Die Toilettenspühlung höre ich von allen Wohnungen und den Stuhl/Kot wenn er das Abflussrohr runtergespült wird. ( natürlich nur dann wenn der Jenige keinen Durchfall hat ) Am Tag stört es mich nicht, jedoch ist es nachts belastend. Ich wache davon sogar schon auf, weil es wirklich extrem laut ist, ich habe mein Bett schon auf die andere Seite des Zimmers platziert, aber es ist nicht wirklich besser.
Es ist nur nichts zuhören, wenn die Wohnungen nicht von Urlaubern bewohnt werden. Aber leider ist dies zu 80% des Jahres der Fall.
Ich hab schon irgendwo gelesen, das es bei sowas wohl keine Mietminderung gibt. Ist das richtig? - Oder kann man Mietminderung beantragen?
Vielen Dank schonmal für Antworten. ( und sorry falls es schonmal so eine Frage gab)
elli.
1 Antwort
Das klingt in der Tat nach einem Mangel der Mietsache, den der Vermieter beseitigen muss und für den du eine Mietminderung bekommst. Ob es ein Mangel ist, hängt davon ab, ob die einschlägigen technischen Vorschriften eingehalten wurden, insbesondere die DIN 4109 über den Schallschutz im Hochbau.
Um das durchzuziehen, musst du den Mangel belegen können. Dazu solltest du zweierlei tun. Zunächst musst du über einen längeren Zeitraum ein sogenanntes Lärmprotokoll führen, in dem du die beschriebenen Lärmbelästigungen mit Angabe von Datum und Uhrzeit beschreibst. Dann solltest du einen guten Freund bei dir übernachten lassen, der als unabhängiger Dritter bestätigen kann, dass der von der Sanitäranlage der anderen Wohnung ausgehende Lärm deutlich lauter ist als das, was man von Wohnungslärm in diesem Bereich üblicherweise gewohnt ist.
Damit wendest du dich an den Vermieter, verlangst Mangelbeseitigung und zahlst die Miete zukünftig nur noch unter Vorbehalt. Wenn er den Mangel daraufhin beseitigt, kannst du danach die Mietminderung abziehen. Wenn er den Mangel bestreitet, was wahrscheinlich ist, brauchst du einen Anwalt, um auf Feststellung der Mietminderung zu klagen.
Man könnte die Miete auch gleich mindern. Das ist aber in deinem Fall mit einem erheblichen Risiko verbunden, da der Mangel am Ende verbindlich nur durch einen Sachverständigen festgestellt werden kann, der prüft, ob die genannte DIN eingehalten wurde. Das würde bedeuten, dass du Mietschulden hast und die Kündigung riskierst. Also lieber den anderen Weg.
Als Mietminderung würde ich 5 % ansetzen. Sie dieses Urteil:
Wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorliegt, solltest du dir eine neuen Wohnung suchen.
LG
C.