Länger arbeiten als 10 Stunden?
Wenn ich jetzt einmal länger als 10 Stunden arbeite 8 in den einen 3.5 in den anderen, kann das irgendwer herausfinden?
5 Antworten
Ich vermute mal, Du arbeitest täglich acht Stunden im Hauptjob und hast noch einen Nebenjob, bei dem Du nach der Arbeitszeit von acht Stunden noch dreieinhalb Stunden arbeiten möchtest.
Dass das nicht gestattet ist, ist Dir ja klar. Ob Dein "Hauptarbeitgeber" das herausfindet, kann Dir jetzt niemand mit Gewissheit sagen. Der AG des Nebenjobs sollte allerdings darauf achten, dass Du nicht mehr als gesamt 10 Std./Tag arbeitest.
Wenn er weiß, dass Du einen Vollzeitjob hast, darf er Dir solche Arbeitszeiten gar nicht gestatten. Er verstößt dann wissentlich gegen das Arbeitszeitgesetz und begeht folglich nicht nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG sondern bei Wiederholung eine Straftat (§ 23 ArbZG).
Kommt auf dein Alter an, wenn du minderjährig bist nein, sonst ja.
Ja, die Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden
rein theoretisch muss das Ordnungsamt (die Bezeichnung ist regional unterschiedlich) ab und zu Betriebe kontrollieren und dabei auch die Arbeitszeiten überprüfen. Verstöße können für den Arbeitgeber teuer werden. Das setzt natürlich reguläre Arbeitsverhältnisse voraus. Wenn jemand nebenbei schwarz arbeitet, kann man höchstens (da ist der Zoll zuständig) diese Schwarzarbeit unterbinden, jedenfalls wenn das gewerbsmäßig geschieht.
Dies mag vielleicht korrekt sein. Aber wir reden hier von unterschiedlichen AG. Hierfür müsste das Ordnungsamt alle Namen erfassen und eine Tagessumme bilden. Wie soll das gehen?
In der Praxis wohl kaum, in der Theorie muss der Zweitjob als solcher angegeben werden und man kann das dann auch prüfen, das ist aber aufwändig und kostet nur Geld, daher unterbleibt es meistens. Aber möglich ist es.
Höchstens wenn du irgentwo angestempelt bist oder dich jemand sieht
Ich hoffe doch wohl die Menschen im Lohnbüro.
Und was passiert dann damit?