Kommt man wirklich ins Gefängnis, wenn man Sieg Heil ruft?
Schon krass, wenn man zum Beispiel Sieg Heil ruft bei einer Personenkontrolle durch die Polizei, dass da Haftbefehl erlassen wird.
Wie lange kommt der Täter ins Gefängnis?
18 Antworten
Das Verhalten könnte eine Straftat (mit max. 3 Jahren Freiheitsstrafe Strafandrohung) darstellen. Wegen dieserTat würde ein Strafverfahren eingeleitet das vermutlich mit Strafbefehl (= Geldstrafe) endet. Eine U-Haft, d.h. dass jemand zur Sicherung des Strafverfahrens bei diesem Delikt sofort in Haft geht, ist so gut wie ausgeschlossen.
Zahlt der Täter die Strafe nicht, könnte gegen ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, der HB anlässlich einer Polizeikontrolle vollstreckt wird - und sich der Rückschluss ergeben, dass wegen "Sieg Heil" jemand sofort ins Gefängnis kommt.
Btw: das betrifft nicht nur "Mann", sondern auch Frau.
Nur wenn man sich wirklich dumm verhält.
Bei ganz dumm, bis mehrere Jahre.
Dass so Etwas vorfällt geschieht meistens in Verbindung mit andere Sachen.
Geschieht es in die Öffentlichkeit, hat die Polizei wirklich kein andere Wahl als der Täter zu interpellieren und Anzeige erstatten. Weil es könnte sein dass damit der Staat mit ein andere Staatsystem verglichen wird und das die Ausdruck einen Beleidigung gleich vorkommt.
Wie es bestraft wird entscheidet ein Gericht.
Eine Haftstrafe aufgrund des Rufes ist bis zu 3 Jahren möglich: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
Allerdings entscheidet nicht die Polizei darüber, sondern ein Richter.
Wegen dem Sieg-Heil-Ruf allein wird wohl keiner in Haft genommen, da gibt es eine Anzeige und im Endergebnis wahrscheinlich einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe. Wenn aber noch etwas dazu kommt (z.B. Landfriedesbruch) oder wenn die Identität nicht feststellbar ist, dann kann so jemand schon mal mit auf die Wache genommen werden und dann ein paar Stunden in Polizeigewahrsam verbringen.
Ist auch richtig so, meiner Meinung nach. Die Polizei sollte sich von Idioten nicht auf der Nase herumtanzen lassen.
Sicher nicht beim ersten Mal. Da gibt es eventuell eine Geldstrafe.
Und im Fall des Fragestellers noch einen Duden.