Ladendiebstahl zugeben oder nicht?

7 Antworten

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Hallo superdino123,

auf der einen Seite wirkt sich ein frühzeitiges Geständnis zwar immer strafmildernd aus.

Auf der anderen Seite ist es unklug etwas von vornherein zu gestehen, wenn man gar nicht weiß, ob einem die Tat(en) nachgewiesen werden können.

Ich würde eher dazu abraten mit der Polizei Kontakt aufzunehmen. Ich würde sogar davon abraten, der polizeilichen Vorladung (falls diese überhaupt noch erfolgt) Folge zu Leisten.

Es darf Dir nicht negativ ausgelegt werden, wenn Du Dich nicht zur Sache äußerst.

Ich an Deiner Stelle würde erst einmal abwarten, bis Du Post von der Staatsanwaltschaft erhältst.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese das Verfahren

  • nach § 170 (2) StPO einstellt, weil Dir die Tat nicht nachgewiesen werden kann oder
  • nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt

Möglich wäre auch eine

  • Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO gegen Auflagen

Erst wenn Du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst und diese Dir mitteilt, dass das Verfahren nicht eingestellt wird, würde ich tätig werden .

Bei der unklaren Beweislage, wäre dann der Gang zum Rechtsanwalt zu empfehlen, damit dieser erst einmal Akteneinsicht nimmt und die vorliegenden Beweise juristisch auswertet und dann das weitere Vorgehen mit Dir abspricht.

Schöne Grüße
TheGrow

superdino123 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:16

Vielen lieben Dank sie haben mir wirklich weiter geholfen

Nur eine Frage: Also soll ich solange schweigen bis sie uns handfeste Beweise vorlegen? Ich habe Angst dass wir vor Gericht landen und dort verlieren 

TheGrow  19.01.2017, 15:30
@superdino123

Ich würde wie gesagt abwarten, bis Post von der Staatsanwaltschaft eintrifft.

Sich vorher durch eine vielleicht völlig unsinnige Aussage selbst zu belasten halte ich für nicht gerade klug.

Vor allem, was soll das Geständnis bringen? Damit lieferst Du doch vielleicht erst die Grundlage für eine Gerichtsverhandlung.

Sollten genügend Beweise vorliegen, die zu einem Gerichtsverfahren führen, kannst Du in der Verhandlung immer noch ein strafmilderndes Geständnis ablegen.

superdino123 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 21:04
@TheGrow

Also verstehe ich das richtig: Abwarten und es ist egal ob ich erst im Gericht gestehe, die Strafe würde mild ausfallen? 

Achja und noch eine Frage, wenn ich zur Vorladung gehen sollte dann müssen die mir doch konkret sagen was genau mir vorgeworfen wird oder? Und wenn ich mir das anhöre muss ich mich nicht äußern und darf jederzeit gehen? 

Zunächst:  nie wieder klauen! Wirklich nicht! Sowas ist echt nicht angesagt, was du ja auch einsiehst.

Gibt es in deinem Freundeskreis noch notorische Diebe, dann machst du denen eine fette Ansage, dass sie sofort damit aufhören sollen, andernfalls du die Freundschaft ohne Diskussion kündigst ( aber mach das dann auch ) .

Du hast - entgegen vieler und vor allem der Meisten in deinem Alter - genau richtig gehandelt. Denn du hast nur Angaben zu deiner Person ( die sind auch nach § 111 OwiG Pflicht ) gemacht. Das war strafprozessual, also im rechtlichen Sinne, perfekt.

Jeder Rechtsanwalt würde dich auch dafür loben. Generell musst du sowohl vor der Polizei, als auch vor dem Staatsanwalt und auch vor dem Richter nur Angaben zu deiner Person machen.

Zu dem Sachverhalt musst du dich gerade nicht äußern. Ein schweigen darf dir nicht als Geständnis ausgelegt werden.

Wenn die Polizei Vorladung kommt, gilt folgendes:

Deine Eltern dürfen deine Post nicht lesen. Den Brief anfassen und an sich nehmen ja, aber nicht öffnen und vor allem nicht lesen. Denn da ist nach § 202 StGB strafbar.

Geh auf keinen Fall zum Polizei Termin hin. Es ist keine Pflicht einer Polizei Vorladung Folge zu leisten. Auch wenn dazu nichts in der Vorladung selbst steht. Man muss nur Ladungen der Staatsanwaltschaft ( sehr selten ) und vom Gericht folgen.

Es hat keinerlei Nachteile für dich, wenn du nicht zur Polizei gehst. Nur aufgrund deines nicht erscheinen kommt die Polizei in der Regel nicht vorbei. Kann sie, kommt aber sehr selten vor.

Sollte die Polizei bei der klingeln - egal ob wegen der Sache oder etwas anderem - immer nur Angaben zu deiner Person machen. Also nur mündlich ( was ausreicht ) oder in Form deines Personalausweis.

Machst du die Angaben nur mündlich, dann dürfen die Polizisten nicht sagen, dass du unbedingt deinen Personalausweis vorzeigen und immer bei dir haben musst. Dazu bist du nicht verpflichtet. Du musst ihn weder vorzeigen, noch immer bei dir haben. Nur Angaben zu deiner Person machen.  

Erscheinst du nicht bei der Polizei, dann ermittelt die Polizei ohne deine Aussagen und leitet die Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet dann über die weiteren Schritte, wie Einstellung des Verfahrens wegen Unschuld mangels Beweisen ( § 170, Absatz 2 StPO ), Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit ( § 153 StPO ), Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ( § 153a StPO ) oder erhebt Anklage ( § 170, Absatz 1 StPO ) .

Wenn du etwas im Wert von 20 € geklaut haben solltest, wäre das ein Diebstahl geringwertiger Sachen ( § 242 StGB in Verbindung mit § 248a StGB ) . Hier wird nur gegen dich ermittelt, wenn der Laden gegen dich einen Strafantrag explizit stellt.

Es gilt:  die Justiz muss deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld.

Wenn euch die Ladenvertreter/Detektive zu Unrecht irgendwelcher Straftaten beschuldigen sollten, wofür es 0 Beweise gibt, dann machen diese sich einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar. Aber sagt dagegen jetzt noch nichts und wartet wenn, dann bis zur Gerichtsverhandlung ab. 

Wenn ihr beim Amtsgericht verurteilt werdet solltet und ihr seid mit dem Urteil unzufrieden, dann könnt ihr gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung einlegen. Dann würde alles noch einmal vor dem Landgericht verhandelt werden.

Legt nur ihr Berufung ein, dann darf das Urteil des Amtsgericht beim Landgericht nicht strenger ausfallen. Legt die Staatsanwaltschaft Berufung zu euren Ungunsten ein, dann kann das Urteil theoretisch beim Landgericht auch strenger ausfallen.

Die Staatsanwaltschaft kann auch Berufung zu euren Gunsten ( selten ) oder eben gar keine Berufung einlegen.

Nicht lügen, sondern immer schweigen. Nahe zu jeder Rechtsanwalt rät bei Strafsachen zum schweigen. Insbesondere dann, wenn die Schuld nicht eindeutig ist.

Kann man euch oder dir die Taten zweifelsfrei nachweisen, dann sollte man gestehen. Ansonsten immer schweigen.

Der Laden kann aufgrund eures Diebstahls eine zivilrechtliche Vertragsstrafe in Höhe von maximal 120 € verlangen. Weil ihr gegen die Hausordnung/die AGB verstoßen habt. Die wird euch sicher per Post zugestellt.

Zahlt ihr diese, wirkt das bei Gericht wie ein Schuldeingeständnis. Also Vorsicht da.

Zudem kann euch der Laden nach belieben ein Hausverbot erteilen. Das kann von der Länge her frei ausgesprochen werden. Also von einem Monat bis 2 Jahren oder ein Leben lang gehen.

Weiter kann es nur für die 2 betroffenen Läden, für alle Läden in eurer Stadt, in eurem Bundesland oder bundesweit ausgesprochen werden. Ein Hausverbot gilt auch mündlich und muss nicht schriftlich bestätigt werden. 

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, habt ihr auch ggü. dem Ladendetektiv keine Angaben zu Sache bislang gemacht?

Wenn du nicht lügen willst, kannst du einfach gar nichts tun. Als Beschuldigte - hier Beschuldigte eines Diebstahls - hast du das Recht, deine Aussage zu verweigern. Wenn - wie du sagst - keine Beweise gegen euch vorliegen, wird das Verfahren vermutlich eingestellt.

Du schreibst selber, dass deine Freundin häufiger stielt. Das soll aber hier nicht Thema sein. Du selber hast das zum ersten mal gemacht? Ich frag deswegen, da bei einem geringwertigen Ladendiebstahl normalerweise beim Ersttäter keine Anklage erhoben wird.

Ganz prinzipiell: Die Wahrheit zu sagen und die Tat zuzugeben wirkt quasi immer strafmildernd. Aber - da bin ich jetzt einfach ehrlich - ich würde mich selber auch nicht belasten, wenn es bis zu meiner Aussage keine Beweise gegen mich gibt.

Und trotzdem noch schnell der erhobene Zeigefinger: "Mach sowas in Zukunft nicht mehr... und überzeug auch deine Freundin, dass sie das lassen soll!"

Alles Gute:)

superdino123 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:18

Ja das war das erste Mal meinerseits, er sagte zwar er beobachtet uns beide länger aber ich habe vorher nichts getan also war das wohl auf sie bezogen 

Naja die haben halt die Etiketten der Sachen und Videoaufnahmen, aber keine von der Tat selbst.. 

Dommie1306  19.01.2017, 16:10
@superdino123

Musst du wie gesagt selber wissen.

Wenn du was aus der Sache gelernt hast und es nie wieder tust, halte ich eine Bestrafung für unnötig, daher würde ich an deiner Stelle die Füße still halten... wenn du dein Gewissen beruhigen willst, kannst dennoch eine Aussage tätigen.. bei dir wirds dennoch nicht zu einer Strafe kommen...

Ich würde es an Deiner Stelle eher nicht zugeben, denn das hat dann schon Konsequenzen.

Unterstellen können die einem viel aber sie müssen es beweisen. Wenn Du zur Polizei vorgeladen wirst, hast Du ein Aussageverweigerungsrecht. Du musst Dich nicht selbst belasten. Die fragen Dich dann ob Du eine Aussage machen möchtest und Du sagst einfach nein. Kann sein dass die Polizei ein bischen nachhakt und versucht Dich zu überreden doch auszusagen aber da darfst Du standhaft bleiben.

Alles andere musst Du mit Deinem Gewissen ausmachen und am Besten nicht mehr mit Deiner Freundin losziehen. Denn selbst wenn "nur" sie was klaut und Du nicht bist Du mit dran wegen Ladendiebstahl. Selbst wenn Du gar nicht mitbekommst oder weißt, dass sie geklaut hat.

Ein Rechtsanwalt würde dir nur raten etwas zuzugeben,was sie dir beweisen können.gibst du zu das du ein Teil geklaut hast,gehen sie davon aus das andere ist auch von euch geklaut.

Es ist ein große Sauerei,wenn ihr klaut.Die Preise müssen wir dann alle zahlen.Sie werden ja wieder reingeholt.Mache irgent etwas Gutes um dein Gewissen zu erleichtern.helfe z.B.2 Wochen bei einer Tafel.Auch eine Richterin findet das besser ,als wenn du was zugibst,was dir keiner beweisen konnte.Richter wollen positive Zukunftsprognosen.Keine abgebrochene Ausbildung und Absturz.Du ganz alleine hast es in der Hand,ob du ein Looser sein willst.