Kann eine Anzeige bei ladendiebstahl fallengelassen werden?

11 Antworten

Die Anzeige zurück zu ziehen bringt vermutlich mehr Schreibkram als die ganze Sache wert ist. Das tut sich kein Laden an.

Aber bei der geringen Summe des gestohlenen Gutes, wird in aller Regel das Verfahren eingestellt.

Die Anzeige kann "fallen gelassen werden". Du erfüllst die besten Voraussetzungen dafür. Das einzige, was eventuell ein kleines bisschen kritisch ist, ist der Wert des Stehlgutes, aber 33 € sind rechtlich gesehen immer noch eine sogenannte "geringwertige Sache".

Wenn du ehrlich einsichtig bist, halte ich eine Einstellung des Strafverfahrens für sehr wahrscheinlich. Aber das letzte Wort haben natürlich Staatsanwaltschaft und Gericht.

Der Vorfall wird aber trotzdem gespeichert. Beim nächsten mal bist du dann kein Ersttäter mehr und eine Einstellung wird dann unwahrscheinlicher. Aber du hast ja nicht vor, noch einmal zu klauen ;-)

Hallo,

Kann ja...wird aber kaum. Ein Diebstahl ist und bleibt ein Diebstahl.

Der geschädigte (Beraubte) müsste auf eine Anzeige verzichten bzw. diese zurückziehen...das wir aber wohl kaum jemand machen.

GLG

Sobald die Polizei das aufgenommen geht das seinen normalen Weg.

Bei Minderjährigen bekommt Papi nette blaue Briefe vom Staatsanwalt.

Und ab JETZT zählt man als Ersttäter, weil dadurch das Vorstrafenregister-Zählwerk aktiviert wurde. Außerdem erwarten einen i.d.R. 1 Jahr Hausverbot in dem Geschäft.

Unter umständen ja.

Aber der bestohlende kann Klage erzwingen.