angeblicher Ladendiebstahl

6 Antworten

Entweder ist er eindeutig auf dem Video zu erkennen bzw. eindeutig erkennbar, dass er was einsteckt (versuchter Diebstahl ist auch strafbar) dann kommt es zur Verhandlung, andernfalls wird das Verfahren eingestellt.

Da kann man per Ferndiagnose nix zu sagen. Grundsätzlich reicht ja schon eine einzige unbeobachtete Sekunde, um sich des Diebesgutes zu entledigen. Dass man das Diebesgut nicht gefunden hat, ist jedenfalls kein Beweis für seine Unschuld.

Die Aussage des Detektivs, dass er das Einstecken beobachtet hat, ist auch ein Beweis - ein Zeugenbeweis. Zusammen genommen mit einer eindeutigen Erkennbarkeit auf einem Video und den zurück gebliebenen leeren Verpackungen dürfte das für eine Verurteilung wohl ausreichen.

heino1 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 21:32

Was hat er deines Erachtens denn zu befürchten?

skyfly71  21.12.2014, 09:48
@heino1

Das kommt auf Vorstrafen, Alter und Wert der Ware an

heino1 
Beitragsersteller
 21.12.2014, 13:46
@skyfly71

Soweit ich weiß, keine Vorstrafen, alter 47 Jahre. Wenn ich es richtig verstanden habe soll es sich bei den zwei Sachen um ca, 90€ handeln! Danke für die Antwort.

skyfly71  21.12.2014, 16:48
@heino1

Es wird vermutlich eine Geldstrafe von einem Netto-Monatseinkommen werden. Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

heino1 
Beitragsersteller
 25.01.2015, 13:37
@skyfly71

Hallo nochmal, habe nach langer zeit noch einmal eine frage . Wie lange dauert es eigentlich bis der Anhörungsbogen zugestellt wird? Bis heute ist bei ihm noch nichts eingegangen.

Dann ev. noch jemand etwas dazu beitragen?

Danke für die schnellen Antworten. Kann er denn nur Aufgrund des Videos belangt werden?

Er wird eine Vorladung von der Polizei bekommen um als Beschuldigter auszusagen. Dort wird man ihm das Video vorspielen und er darf dann das dann erklären.

Zu der Polizeilichen Vorladung muss er nicht gehen. Allerdings wird er spätestens bei der Hauptverhandlung mit dem Video konfrontiert. Das bei der Durchsuchung nichts gefunden wurde muss ja nicht heißen das er keinen Diebstahl begangen hat. Er kann das Diebesgut auch wo anders versteckt haben.

heino1 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 15:03

Hatte ich vergessen, laut Polizei soll er dabei beobachtet worden sein etwas in sein Auto zu legen. Wie schon beschrieben, es wurde nichts gefunden.

Artus01  18.12.2014, 15:07
@heino1

Mag ja sein, es ist ja nicht ungewöhnlich etwas in sein Auto zu legen, solange der Zeuge ihn nicht die gesamte Zeit beobachtet hat hilft es ihm nicht weiter.

heino1 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 15:15
@Artus01

Das soll wohl der von der Security beobachtet haben. Er war aber ja gar nicht direkt an seinem Auto.

Artus01  18.12.2014, 15:25
@heino1

Wie gesagt, er wird glaubhaft erklären müssen was er in der übrigen Zeit gemacht hat. der Videobeweis ist nicht so einfach zu entkräften. Es reicht schon wenn darauf zu sehen ist das er aus dem Laden was eingesteckt hat. Im Grunde ist damit schon der Diebstahl erfüllt, Stichwort Gewahrsamsenklave.

heino1 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 15:39
@Artus01

Mit was für eine Strafe müssten er denn rechnen wenn er für schuldig erklärt wird?

Weißt du das?

Artus01  18.12.2014, 15:49
@heino1

Sowas kann man nur prophezeien. Zunächst kommt es darauf ob und wenn ja welche Vorstrafen vorhanden sind. Dann kommt es darauf an wie weit er es kommen lässt. Wenn keine Vorstrafen vorhanden sind ist könnte möglicherweise eingestellt werden. Das wäre die günstigste Konstellation, wird aber bei Leugnen der Tat nicht passieren. Als nächste käme das Angebot von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ist er immer noch nicht kooperativ wird vermutlich ein Strafbefehl über ein Geldstrafe kommen. Sollte er damit auch nicht einverstanden sein wird es eine Hauptverhandlung geben. Hier ist es dann auch wahrscheinlich das ein Geldstrafe dabei herauskommt. Diese wird dann allerdings etwas höher sein als vorher.

heino1 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 14:41
@Artus01

hallo nochmal Artus01,

unser bekannter hat auf meinem rat mal bei einem Anwalt angerufen und sich einen Termin geben lassen ( ist wohl besser so ). der Anwalt meinte wohl zu ihm er solle erst einmal den Fragebogen der Polizei abwarten und sich dann wieder melden. laut aussage des Anwaltes müsste sich die Sache so erledigen, da überhaupt keine Beweise bei der Durchsuchung gefunden wurden die als Beweisstück dienen könnten.

Bin da mal gespannt.

Artus01  22.12.2014, 14:30
@heino1

Abwarten, natürlich wird der Anwalt keine düstern Szenarien heraufbeschwören. Mal schauen wie es sich anhört wenn der Anwalt Akteneinsicht bekommen hat. Erst dann kann er nämlich die Sache vernünftig einschätzen.

Dem Bekannten ist aber hoffentlich auch klar das er die Anwaltskosten höchst wahrscheinlich selbst tragen muss. Das kann durchaus deutlich mehr sein als das was ihn so erwarten würde.

heino1 
Beitragsersteller
 23.12.2014, 13:54
@Artus01

Ja, da hast du natürlich recht. Er wird aber wohl voraussichtlich irgendeinen Zuschuss bekommen, da er Hausmann ist und über kein Einkommen verfügt!

Artus01  29.12.2014, 15:00
@heino1

er wird nicht irgendeinen Zuschuss bekommen, er wird gar keinen Zuschuss bekommen.

heino1 
Beitragsersteller
 25.01.2015, 13:40
@Artus01

Hallo nochmal. Habe nach langer zeit nochmal eine Frage, wie lange dauert es eigentlich bis der Anhörungesbogen zugestellt wird? Bisher hat er noch nichts von der Polizei bekommen.

heino1 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 14:57

Muß er dann vor Gericht, oder erst einmal zum Anwalt?

Artus01  18.12.2014, 15:01
@heino1

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt muß er dahin. Ob er zu einem Anwalt geht bleibt ihm selbst überlassen.