Ladendiebstahl im wert von über 250 €?

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Sie muss die Ware natürlich zurückgeben. Dann wird ihr mit 15 wahrscheinlich ein Verfahren angehängt, weil der Wert der Ware sich auf über 100 Euro beläuft. Wahrscheinlich bekommt sie eine ordentliche Anzahl Sozialstunden aufgebrummt (schätze so 30-50 Stück), die sie dann in einer sozialen Einrichtung (Kindergarten, Altenheim etc.) ableisten muss - natürlich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Wenn sie die ohne Komplikationen in der gesetzten Frist ableistet wird das Verfahren eingestellt.

Also Schadenersatz wird sie wohl leisten müssen, das ist das Mindeste. Den Rest entscheidet der Jugendrichter und dann kommts drauf an, wie sie sich führt.

Ich frage mich halt immer, WARUM tun junge Leute sich sowas an? Langeweile? Mutprobe oder einfach, weils so "cool" ist?

Ansonsten kann man, grade wenn man über 15 ist, Geld VERDIENEN, um sich Wünsche zu erfüllen! Aber das ist halt ein bissi "mühsamer" als klauen.

chapa 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 18:40

ah okay danke :) also muss sie die 250€ zurückzahlen?

chapa 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 18:44
@chapa

und eig arbeitet sie ja aber kp.. udn bekommt sie dann eienn eintrag ins führungsbuch?

chapa 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 18:44
@chapa

und eig arbeitet sie ja aber kp.. udn bekommt sie dann eienn eintrag ins führungsbuch?

Terezza  06.08.2011, 19:11
@chapa

sie muß die ware zurückgeben! und ja, wenn es ein urteil gibt, gibt es auch einen eintrag. ob solche einträge in einem polizeilichen führungszeugnis stehen, weiß ich nicht, aber wenn sie nochmal straffällig wird, wird es auf jeden fall der richter wissen.

sie muß die ware zurückgeben. wenn sie sagt, wo sie alles her hat, quasi bei der aufklärung hilft, wird sie wohl ein paar sozialstunden aufgebrummt bekommen.