Kurzfristige Beschäftigung so schnell wie möglich kündigen?
Hallo zusammen,
ich arbeite nun seit 2 Tagen (seit dem 15.01.2018) in einem Versandlager. Mein Vertrag läuft bis 23.02.2018.
Die Arbeit ist als Studentenferiebeschäftigung gekennzeichnet.
Die Arbeit ist aber wider Erwarten absolut scheie und ich hätte die Möglichkeit, in dem Zeitraum, in den auch der Arbeitsvertrag fällt, ein für mein späteres Studium wichtiges Praktikum anzutreten, wovon ich aber erst nach Unterschreiben des Arbeitsvertrages mitbekommen habe.
Wie kann ich jetzt so schnell wie möglich mit der Arbeit aufhören? Kann ich Stand heute (17.01.2018) noch mit zwei Wochen Kündigungsfrist zum 31.01.2018 kündigen oder gibt es noch einen anderen Weg (fristlose Kündigung)?
Vielen Dank und Liebe Grüße!
5 Antworten
Hallo,
versuche es doch zuerst einmal mit einem Aufhebungsvertrag.
Dieser sollte aber gegenseitige Ansprüche ausschließen.
Ob der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, kann hier niemand sagen, weil auch niemand den Inhalt deines Vertrages kennt.
Im Leben wirst du noch einige Arbeiten erledigen müssen, die dir missfallen
und das du nach zweit Tagen schon das Handtuch werfen willst, ist eigentlich bezeichnend für die heutige Arbeitsmoral. Manchmal muss man auch mal die Backen zusammen kneifen und das was man begonnen hat, zu Ende bringen. Vor allem, wenn es um einen so derart begrenzten Zeitraum geht.
Update: Ich mach das beste draus und versuche einfach einen guten Job zu machen.
Trotzdem danke für die gute Antwort!
Liebe Grüße
Wenn für dich die Arbeit so unerträglich ist würde ich als aller 1. den Kontakt zu dem Arbeitgeber suchen und in einem offenen Gespräch klären ob es nicht die Möglichkeit gibt vorzeitig das Arbeitsfeld es zu beenden.
Unabhängig davon sollte sich aus deinem Arbeitsvertrag bzw. einem anwendbaren Tarifvertrag eine Kündigungsfrist ergeben. Üblicherweise, aber eben nicht immer zwingend, ist für die Probezeit eine 2-wöchige Kündigungsfrist vereinbart.
Ich poste mal ein Link mit Fragen rund um die Eigenkündigung.
Natürlich kannst du auch fristlos kündigen, wenn du einen wichtigen Grund hast. Theoretisch jedenfalls machst du dich, hast du keinen wichtigen Grund, schadensersatzpflichtig
Was steht denn zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag? Gilt die verkürzte Frist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB oder gilt ein Tarifvertrag? Im Tarifvertrag sind manchmal auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart.
Fristlos kündigen kannst Du auf alle Fälle nicht. Das geht in der Probezeit nur im Ausbildungsverhältnis.
Du kannst aber auch nach einem Aufhebungsvertrag fragen. Da kann man jeden beliebigen Termin festlegen.
Du kannst einfach mit deinen Arbeitgeber sprechen.
wenn du unentschuldig fehlst gibt es eine fristlose künidgung
Ok, aber mir wäre es auch recht, wenn es nicht unbedingt auf so eine Art und Weise enden muss...