Kündigungsfrist lt. Tarifvertrag

2 Antworten

Wenn nicht auf einen TV verwiesen ist dann wird die gesetzliche Frist gelten.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Ansonsten musst Du in den Tarifvertrag schauen.

Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer der AWO sind im entsprechenden Manteltarifvertrag geregelt; diese Fristen sind für Dich maßgeblich, wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag auf Dich anwendet (das muss er jedenfalls dann, wenn Du Mitglied einer vertragschließenden Gewerkschaft bist oder - falls nicht - Dein Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag nimmt).

Nach dem Tarifvertragsgesetz TVG § 8 muss der Arbeitgeber einen angewendeten Tarifvertrag für seine Arbeitnehmer zur Einsichtnahme auslegen! Tarifverträge für die AWO Sachsen-Anhalt findest Du aber auch hier: http://www.agv-awo.de/downloads/tarifvertraege/Sachsen-Anhalt.php

Nach dem dort anzuklickenden "Manteltarifvertrag 2013" beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 33 bei einer Beschäftigungszeit vom mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres.

Ist auf Dein Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag anzuwenden und findet sich keine Regelung im Arbeitvertrag, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 1 eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.